Energy Capital Invest (ECI) Fonds XVII – Gericht bestätigt Schadensersatz wegen Prospektfehler

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Mit Beschluss vom 11.12.2019 hat das Oberlandesgericht Celle bestätigt, dass der Prospekt zu dem US ÖL- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG in wesentliche Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend ist. Im Rahmen des Musterverfahrens stellte der 9. Zivilsenat des OLG fest, dass der von der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH veröffentlichte Verkaufsprospekt in drei Punkten fehlerhaft ist,

„(..) weil er:

  1. keinen Hinweis auf die im Jahr 2011 gegen die operativ tätig werdende „US-Partnerin“, die Furie Operating Alaska LLC, verhängte Strafzahlung im Umfang von USD 15.000.000 und das dagegen angestrengte Klageverfahren enthält, sondern den unzutreffenden Hinweis, es würden keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren existieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlage haben können,
  2. Explorations- und Fördererfolge ins Blaue hinein und ohne nachvollziehbare Grundlage prognostiziert, indem er ein durch in unmittelbarer Nähe durchgeführte Bohrungen bestätigtes Vorhandensein sehr großer Gasmengen und enormer Erdölreserven darstellt und
  3. bei der Darstellung des Subventionssystems in Alaska (Tax Credits) keinen Hinweis auf den Umstand enthält, dass gewährte Subventionen unter Umständen zu 50 % zurückzuzahlen sind.“

Auch Anleger anderer ECI-Fonds und NSV profitieren von dieser Entscheidung

Die vom OLG bestätigten Prospektfehler beziehen sich auch auf die anderen Beteiligungen der ECI-Gruppe. Betroffen sind die Beteiligungen Öl- und Gasfonds IX bis XVII sowie die Namensschuldverschreibung (NSV) 1 bis 7. Auch die Anleger dieser Fonds können bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche somit von der Entscheidung des OLG Celle profitieren.

Haftung des Vermittlers

Neben den Gründungsgesellschaftern kann auch der Vermittler gegenüber Anlegern auf Schadensersatz haften. Der Beratungsvertrag verpflichtet zu einer vollständigen und richtigen Beratung. Der Vermittler ist zu einer Plausibilitätsprüfung des Prospektes verpflichtet und muss über sämtliche mit der Beteiligung einhergehende Risiken vollumfänglich und ungeschönt aufklären. Hat es dies nicht getan, haftet er auf Schadensersatz.

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die eine Beteiligung an einem Fonds oder NSV der Energy Capital Invest-Gruppe gezeichnet haben, eine kostenlose Erstberatung an. Herr Pfitzmann rät den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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