entanonymisierte Mitgliederliste: IDO Verband legt Namen und Daten seiner Mitglieder vor Gericht offen
- 4 Minuten Lesezeit
Update 09.12.2022: OLG Köln hebt Urteile des LG Köln auf
Ich hatte darüber berichtet, dass das Landgericht Köln den IDO Verband zu Schadensersatz verurteilt hat. In 20 Fällen hatte der IDO Verband Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt. Am 18.11.2022 waren die Berufungsverhandlungen vor dem OLG Köln. Die Berufung des IDO war erfolgreich. Das OLG Köln hat zugunsten des IDO entschieden und die Urteile des LG Köln aufgehoben. Es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.
Mit der Frage des Rechtsmissbrauchs meinte das OLG Köln sich gar nicht befassen zu müssen, weil nach Ansicht des Senats bereits die Voraussetzungen der denkbaren Anspruchsgrundlagen nicht erfüllt seien.
Durch die geführten Verfahren sind sehr viele Informationen den Rechtsmissbrauch betreffend bekannt geworden.
Sind Sie Mitglied beim IDO Verband? Wussten Sie, dass der IDO vor Gericht Ihren Firmennamen, Ihren Vor- und Zunamen, Postleitzahl und Ort, die Url Ihres Onlinehandels, sowie Ihre Mitgliedsnummer und das Aufnahmedatum im Verein preisgibt?
IDO Mitgliedschaft kündigen
Können Sie etwas dagegen tun? Grundsätzlich nein, Sie können Ihre Mitgliedschaft beim IDO aber kündigen. Sind Sie kein Mitglied mehr, dann müssen Sie auch nicht befürchten, dass Sie in Klageverfahren als Mitglied genannt werden.
Widersprüche bei aufgelisteten Mitgliedern
Ich bearbeite momentan ein Klageverfahren (Mein Zeichen: 374/20), welches vor dem Landgericht Stendal (Az.: 31 O 39/20) anhängig ist. In diesem Verfahren behauptet der IDO
ca. 2.600 Mitglieder und davon 94 Garten- und Terassenbedarfs-, 69 Hobby- und Bastelartikel-, 36 Reinigungs- und Hygieneartikel- (Körper), 41 Reinigungs- und Hygieneartikel- (Haushalt), 55 Kosmetik- und 84 Lebensmittelhändler
zu haben.
94 Garten- und Terrassenbedarfshändler?
Da in dem Klageverfahren die Mitglieder namentlich benannt werden und auch die URL angegeben wird habe ich überprüft, ob die genannten Händler auch tatsächlich mit Garten- und Terrassenbedarfs online handeln. Ich habe nicht alle 94 Händler überprüft, aber die ersten 20, die in der Liste genannt wurden. Dabei habe ich folgendes festgestellt:
Händler in Zeile 3 der Liste
Die genannte eBay Verkäuferin betreibt einen Postenhandel. Sie bietet Waren in zahlreichen Kategorien an, wie Kleidung & Accessoires, Sport, Möbel & Wohnen, Haustierbedarf, Business & Industrie, Spielzeug, Bastel & Künsterbedarf etc. Daher wird dieses IDO Mitglied auch in den nachfolgend genannten weiteren Listen als unmittelbares Mitglied geführt:
- Hobby- und Bastelartikelhändler
- Lebensmittelhändler – Allgemein
- Haushaltswarenhändler
Das aufgelistete Mitglied ist quasi ein perfektes IDO Mitglied, weil die Händlerin in dutzenden Kategorien Artikel eingestellt hat und so im Prinzip immer als passendes Mitglied für die jeweilige Kategorie in Frage kommt.
Da die eBay Verkäuferin eine Schnatter Gans zum Kauf anbietet, die gewiss als Deko im Garten platziert werden kann, zählt Sie offenbar nach Ansicht des IDO als Garten- und Terassenbedarfshändlerin. Sie ist zugleich aber auch Hobby- und Bastelartikel-, Lebensmittel- und Haushaltswarenhändlerin.
Händlerin in Zeile 4 der Liste
Auch sie soll eine Garten- und Terassenbedarfshändlerin sein. Die Verkäuferin bietet bunt bedruckte Dekoschilder für drinnen und draußen an. Was die Schilder mit Garten- und Terassenbedarfs zu tun haben, hat der IDO noch nicht erklärt.
Händler in Zeile 7 der Liste
Der Anbieter hat nur einen einzigen Artikel „XXX“ auf seiner Webseite. Ein einziges Angebot genügt meiner Rechtsauffassung nach nicht, um Garten- und Terassenbedarfshändler zu sein.
Händlerin in Zeile 9 der Liste
Angeboten werden günstigste Dekoartikel. Das sind meiner Ansicht nach aber keine Garten- und Terassenbedarfsartikel. Die Verkäuferin zählt auch zu den Reinigungs- und Hygieneartikelhändlern (Körper), weil Sie ein Stückchen Seife im Angebot hat. Ein paar Seifen machen einen Anbieter meiner Meinung nach nicht zu einem Reinigungs- und Hygieneartikelhändler.
Händler in Zeile 11 der Liste
Der Händler bietet Elektrowerkzeuge zum Kauf an. Er ist meiner Einschätzung nach kein Garten- und Terassenbedarfshändler.
Händler in Zeile 12 der Liste
Der Händler bietet Bodenkleber, Putzgewebe etc. an, aber keinen Garten- und Terassenbedarfs.
Händlerin in Zeile 13 der Liste
Die Verkäuferin, eine angebliche Garten- und Terassenbedarfs-, sowie auch Haushaltswarenhändlerin bietet z.B. eine Gartenschere an. Sie ist keine Garten- und Terassenbedarfshändlerin.
Händler in Zeile 14 der Liste
Der eBay Verkäufer hat bei eBay gar keine Artikel online. Trotzdem wird er zugleich auch als Haushaltswarenhändler vom IDO in der weiteren Liste geführt.
Händler in Zeile 15 der Liste
Der Onlinehändler bietet Imkereibedarf und Bienenprodukte zum Kauf an.
Händler in Zeile 17 der Liste
Er bietet Tischdeckenbeschwerer und ein paar Erdspieße an. Ist es deshalb ein Garten- und Terassenbedarfshändler? Ich habe Zweifel.
Händlerin in Zeile 18 der Liste
Sie ist Mitglied und hält selbst keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereit und belehrt widersprüchlich über die Dauer der Widerrufsfrist. Wurde dieses eigene Mitglied vom IDO auch schon abgemahnt?
Wie diese 11 Beispiele verdeutlichen, ist die vom IDO im dem Klageverfahren vorgelegte Mitgliederliste möglicherweise überarbeitungsbedürftig. Zutreffend und richtig ist die Liste meiner Ansicht nach nicht. Hier muss der IDO gewiss nachbessern.
Überprüfen lohnt sich
Schauen Sie genau hin.
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Ihr
Rechtsanwalt Andreas Gerstel
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