Entfernen bzw. Löschen von negativen Bewertungen bei Google

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Ich helfe Ihnen bei der Löschung von negativen Google-Bewertungen

Fast alle nutzen sie – fast alle verlassen sich auf sie: Bewertungen bei Google Maps. Ein guter Durchschnitt der eigenen Bewertungen ist aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der Menschen die bekannteste Suchmaschine der Welt bemüht, immens wichtig. Meiner Erfahrung nach wird sich nahezu immer für den Vertragspartner mit dem besseren Bewertungsdurchschnitt entschieden und solche unter vier Sternen werden häufig gar nicht berücksichtigt. 

Dementsprechend ist es nicht gerade optimal, wenn sich negative Bewertungen häufen, weil diese den Gesamtdurchschnitt immens senken. Berücksichtigt man nun noch die hohe Anzahl der Personen, die eine einzige negative Bewertung betrachten, so kann man sich vorstellen, wie viele potentielle Vertragspartner einem entgehen.

Das Bewertungssystem bei Google ist recht simpel. Die Möglichkeit bewertet zu werden, befindet sich in „My Business“. Auf dem jeweiligen „Profil“ sind die Kontaktdaten, Standort, Bilder/Fotos und der Bewertungsdurchschnitt einschließlich der einzelnen Bewertungen einsehbar.

Können alle Bewertungen angegriffen und in der Folge gelöscht bzw. entfernt werden?

Nicht alle Bewertungen sind angreifbar. Google hat jedoch Richtlinien entworfen, an die es sich als Nutzer zu halten gilt. Verstößt ein Nutzer im Rahmen der Abgabe einer Bewertung gegen diese Richtlinien bestehen sehr gute Chancen auf Löschung.

Überdies sind Bewertungen regelmäßig dann zu löschen, wenn sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Enthält eine Bewertung eine Beleidigung, eine Verleumdung, Schmähkritik, eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine sogenannte verdeckte Behauptung, oder wurde sie mittels eines Pseudonyms abgegeben, so kann sie angegriffen werden. 

Ebenso verhält es sich, wenn lediglich mit einem oder zwei Sternen bewertet, jedoch kein Bewertungstext verfasst wurde. In solchen Fällen ist die Tatsachengrundlage, auf die eine Bewertung zumindest fußen sollte, nicht nachvollziehbar.

Auch Unternehmen können negative Bewertungen angreifen

Doch nicht nur natürliche Personen als Grundrechtsträger können sich gegen negative Bewertungen wehren. Auch Unternehmen können sich regelmäßig aufgrund Verletzungen ihres sozialen Geltungsanspruchs und/oder ihrem jeweiligen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (sogenannte Unternehmerpersönlichkeitsrechtsverletzung) gegen negative Bewertungen zur Wehr setzen.

Eigene Durchführung des Löschantrags verläuft oft im Sande

Google hat ein größeres Interesse daran, dass seine Nutzer zufrieden sind und frei ihre Bewertungen abgeben können als an der Löschung abgegebener Bewertungen. Dementsprechend reagiert Google oft überhaupt nicht, wenn ein Löschantrag nicht durch einen Rechtsanwalt eingereicht und dadurch Druck ausgeübt wird.

Auch ein Schreiben an die Hamburger Niederlassung von Google ist sinnlos, da diese Niederlassung nicht für die Bewertungen zuständig ist.

Eine Vielzahl an Bewertungen wurden bereits aufgrund meines Vorgehens gelöscht

Ich bin ein junger, dynamischer und moderner Rechtsanwalt und erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrganges im IT-Recht sowie Mitgründer eines Startups im Bereich Legal Tech.

Ich habe Erfahrung mit der Durchführung von Löschanträgen und es wurde bereits eine Vielzahl an Bewertungen aufgrund meines Vorgehens gelöscht.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Löschantrages. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und fügen Sie am besten den Link zu der Ihrer Meinung nach anzugreifender Bewertung hinzu. Nutzen Sie am besten das Kontaktformular über meine Website, meine E-Mail-Adresse oder die kostenlose WebAkte, die ich Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stelle.

Weitere FAQs finden Sie unter https://www.kanzlei-batscheider.de/Online-Bewertung/.

Meine Website und weitere Kontaktdaten finden Sie auf meinem Profil.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!


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