Equity Pictures Medienfonds: Gesellschafter erhalten aktuell erste Zahlungsklagen

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Equity Pictures Medienfonds I-IV: Zahlungsaufforderung zur Einzahlung in die Liquiditätsreserve

Die Anleger der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG I – IV wurden Anfang des Jahres 2014 mit Zahlungsaufforderungen zur Einzahlung in die Liquiditätsreserve der Fonds konfrontiert.

Mit Schreiben vom 27.01.2014 verlangte z. B. die Equity Pictures KG IV Nachzahlungen von ihren Anlegern, um kostspielige finanzgerichtliche Verfahren weiter finanzieren zu können. Hintergrund ist die geänderte steuerrechtliche Einordnung des Fonds durch die Finanzbehörden. Insbesondere Filmfonds wurden von den Finanzberatern als risikolose Steuersparmodelle angepriesen. Nachträglich wurden aber die Fonds teileweise rückwirkend durch die Steuerbehörden anders beurteilt (VIP Medienfonds, Montranus, etc.). Der Grundsteuerbescheid wird geändert und dient als Grundlage für die zu ändernden Steuerbescheide der Anleger. Schlimmstenfalls erwarten die Anleger noch hohe Steuernachzahlungen. Wenn überdies noch Zahlungen für die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden gezahlt wurden, ist dieses Geld ebenfalls verloren.

Klagen gegen Anleger und Gesellschafter der Equity Pictures Medienfonds:

Aktuell ruft uns eine Vielzahl von Gesellschaftern der Equity Pictures Medienfonds an und berichtet über erhaltene Zahlungsklagen. Vermutlich sind die Zahlungsklagen auf Einzahlung der angeforderten Liquiditätsreserve gerichtet und ggf. auch auf Rückzahlung von Ausschüttungen.

Eine Zahlungspflicht besteht oft nicht:

Für Anleger mit einer Kommanditbeteiligung besteht jedoch keine Rechtspflicht, Zahlungen über die Beteiligungssumme hinaus zu leisten. Anders wird dies unter Umständen beurteilt, wenn im Gesellschaftsvertrag bereits vereinbart worden ist, dass Auszahlungen z.B. als Darlehen erfolgten und damit jederzeit vom Fonds gekündigt und zurückverlangt werden können. Der BGH wendet bei der Rechtsauslegung strenge Maßstäbe an, d.h. es muss für den Anleger klar formuliert gewesen sein, dass die Auszahlungen zurückverlangt werden können. Dass z.B. im Falle der Equity Pictures KG IV nicht der Fall ist, scheint selbst das Fondsmanagement zu wissen. Im Schreiben an die Anleger wird dementsprechend auch nur pauschal behauptet, dass die Zahlung „nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag eingefordert werden kann“. Eine Zahlungspflicht besteht nach unserer Auffassung hier nicht.

Ob eine Zahlungspflicht tatsächlich und in der Höhe besteht hängt daher vom jeweilgen Equity Pictures Medienfonds ab, sowie den Formulierungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen und Beschlüssen.

JUSTUS rät:

In jedem Fall sollten die Gesellschafter einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung und ggf. Rechtsverteidigung gegen die Klage beauftragen. Hierbei ist immer die Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung zu beachten.

Lesen Sie mehr zu den Equity Pictures Medienfonds unter
www.kanzleimitte.de


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