Erbenhaftung für Steuerhinterziehung des Erblassers

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Was hat ein Erbe zu beachten, wenn der Verstorbene falsche Steuererklärungen eingereicht hat? 

Wenn ein Erbe feststellt, dass der Verstorbene unrichtige oder nicht vollständige Steuererklärungen eingereicht hat, ist er dazu verpflichtet, den Fehler zu korrigieren.

Diese Pflicht hat er, sobald der Erbe die Unregelmäßigkeiten und die daraus resultierende Steuerverkürzung des Verstorbenen erkennt. Wenn der Erbe diese Pflicht verletzt, wird er selbst zum Steuerhinterzieher, mit der Konsequenz, dass auch er sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt.

Ebenso kann die Steuerhinterziehung eines Miterben zu Nachteilen für einen anderen Erben führen, wenn das Finanzamt deswegen die Festsetzungsfrist für alle verlängert. Das heißt, es kann dann für einen längeren Zeitraum Steuern zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil aus dem August 2017 in einem Erbfall unter Geschwistern entschieden.

Streitig war die Versteuerung ausländischer Einkünfte der Verstorbenen. Die Klägerin ist gemeinsam mit ihrer Schwester Erbin. Die Verstorbene hatte Kapitaleinkünfte im Ausland nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben. 

Zeitweise war sie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, wirksame Einkommensteuererklärungen abzugeben, sodass die Steuererklärungen unter der Beteiligung der Schwester der Klägerin, der späteren Erbin, erstellt wurden. Der Schwester war dadurch spätestens seit dem Erbfall bekannt, dass die Verstorbene Steuern hinterzogen hatte.

Das Finanzamt erließ gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es Steuern nachforderte. Die Steuerhinterziehung der Schwester führte dazu, dass sich bei allen Miterben die Festsetzungsfrist von regulär vier auf zehn Jahre verlängert hat. Die Finanzverwaltung kann nun für zehn statt nur für vier Jahre rückwirkend Steuern nacherheben. Dies betrifft auch die Klägerin, die weder selbst eine Steuerhinterziehung begangen hat noch von dieser wusste.

Für alle Fragen rund um das Erben und Vererben und die steuerlichen Folgen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

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