Erbfall – Was nun? Anwaltliche Hilfe bei der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetung

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In diesem Artikel geht es darum, was der oder die Erben zur Nachlassabwicklung alles erledigen müssen.

Der Anfall einer Erbschaft bedeutet zunächst einmal einen persönlichen Verlust durch den Tod eines Angehörigen. Neben der Trauer und den Veränderungen die damit einhergehen, stellen sich dem Erben zahlreiche Aufgaben. Diese ohne professionelle Hilfe zu bewältigen ist eine Herausforderung. Oft fehlt es an der Erfahrung mit derartigen Angelegenheiten oder sich ergebende rechtliche Probleme überfordern die Erben. Schließlich ist die gesamte Nachlassabwicklung auch mit einem großen Zeitaufwand verbunden, den der Erbe kaum aufbringen kann, insbesondere wenn auch noch eine größere räumliche Entfernung hinzukommt.


Die Nachlassabwicklung beinhaltet typischerweise folgende Punkte:

1. Bestattung

Am Anfang steht die Bestattung des Verstorbenen. Hierzu wird meist ein Bestattungsinstitut beauftragt. Dennoch ist auch dies mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Unsere Kanzlei leistet dabei von Anfang Unterstützung und kümmert sich um alle Angelegenheiten der Nachlassabwicklung.

2. Erbenermittlung

Sind die Erben bekannt? Gibt es vielleicht ein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung? Hatte der Verstorbene erberechtigte Verwandte, zu denen kein Kontakt besteht? In vielen Fällen sind zunächst Ermittlungen erforderlich oder erbrechtliche Fragen sind zu klären.

3. Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht

Erst wenn die erbrechtliche Lage geklärt ist, kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Erst nach Erlass des Erbscheins kann über das Vermögen verfügt werden und beispielsweise auf Bankkonten zugegriffen werden, es sei denn es liegt eine Vollmacht über den Tod hinaus vor.

4. Haushaltsauflösung

Möglichst kurzfristig sollte man sich um die Wohnung des Verstorbenen kümmern. Dort gibt es zahlreiche praktische und organisatorische Dinge zu erledigen. Dies fängt damit an, beispielsweise den Müll wegzubringen, verderbliche Lebensmittel zu entsorgen, sich um die Versorgung etwaiger Haustiere zu kümmern, den Briefkasten zu leeren sowie die vorhandenen Unterlagen zu sichten und etwaige Wertgegenstände zu sichern. Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt hat, sollte das Mietverhältnis schnellstmöglich beendet werden, damit die Kosten nicht unendlich weiterlaufen. Schließlich muss die Wohnung geräumt und ggf. renoviert werden bzw. ein professioneller Dienstleister damit beauftragt werden.

5. Verschaffung eines Überblicks über den Nachlass

Die Erben müssen sämtliche Unterlagen und die Post des Verstorbenen sichten. Zu klären ist, welche Vertragsverhältnisse bestehen und eventuell gekündigt werden müssen (Zeitungsabonnements, gemieteter Tiefgaragenstellplatz, Mobilfunkvertrag…). Zu klären ist auch, ob Forderungen bzw. Verbindlichkeiten bestehen. Außerdem muss man sich einen vollständigen Überblick über Bank- und Versicherungsangelegenheiten verschaffen.

6. Sicherung des Nachlasses

Nach dem Tod des Erblassers kümmert dieser sich natürlich nicht mehr selbst um sein Vermögen. Dies müssen schnellstmöglich die Erben übernehmen, um den Eintritt von Schäden zu vermeiden. Es sind beispielsweise Vorkehrungen gegen Diebstahl zu treffen und Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen. Möglicher Zugriff durch Unbefugte muss unterbunden werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Herausgabe von Wohnungsschlüsseln oder Bankkarten eingefordert wird. Außerdem muss man sich um weitere Dinge kümmern, wie zum Beispiel um ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung), die Erledigung der Schneeräumpflicht oder die ordnungsgemäße Funktion der Heizung.

7. Abwicklung von Bankangelegenheiten und Vertragsverhältnissen

Sobald ein Erbschein vorliegt, können Bankguthaben, Wertpapierdepots und Lebensversicherungen verwertet werden.

8. Verwertung von Wertgegenständen und Immobilien

Fast in jedem Nachlass sind Wertgegenstände wie Schmuck, Gold, Silber, Münzen, Briefmarken, Antiquitäten, Kunst, Teppiche, Elektrogeräte vorhanden. Die Verwertung ist oftmals schwierig und erfordert Erfahrung bezüglich der Werteinschätzung und Kontakte für den Verkauf.

9. Aufteilung unter mehreren Miterben

Das Vorhandensein mehrerer Miterben führt häufig zu Konflikten. Der Einsatz eines professionellen Nachlassabwicklers kann diese entschärfen. Dadurch ist eine neutrale und zuverlässige Sicherung, Verwaltung und Verwertung gesichert. Keiner der Miterben muss dann befürchten, dass andere Beteiligte Vermögensbestandteile „beiseiteschaffen“ oder andere Miterben in sonstiger Weise benachteiligen.


Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet umfassende Unterstützung bei der Nachlassabwicklung. Bitte nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf. Gerne stehen wir für ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung. Wenn Sie uns mit der Nachlassabwicklung beauftragen, stehen wir – Rechtsanwälte Beatrice Wahlenmaier-Lang und Armin Wahlenmaier – Ihnen von Anfang bis Ende stets ausschließlich als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Wir kümmern uns persönlich und umfassend um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft.

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