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Erbrecht: Nachlassverfahren (Nachlassabwicklung) in Serbien

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Das Nachlassverfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welches zum Ziel die Abwicklung des Nachlasses hat. Bei diesem Verfahrenwird vom Gericht feststellt, wer die Erben des Verstorbenen sind, welches Vermögen seinen Nachlass bildet und welche Rechte aus dem Nachlass den Erben und anderen Personen zustehen.


Wer leitet das Nachlassverfahren ein?

Das Nachlassverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht erfährt, dass eine Person verstorben ist oder für tot erklärt wurde. Das Nachlassverfahren kann auch auf Antrag zur Einleitung des Nachlassverfahrens eingeleitet werden, den jeder rechtlich interessierte Person beim Gericht einreichen kann.


Welches Gericht ist für die Abwicklung des Nachlasses zuständig?

Zur Abwicklung des Nachlasses ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes weder einen Wohnsitz noch einen Aufenthalt im Gebiet der Republik Serbien hatte, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der überwiegende Teil des Nachlasses des Erblassers befindet.

Während des gesamten Verfahrens kann das zuständige Gericht Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergreifen.


Phasen des Nachlassabwicklungsverfahrens

Das Nachlassverfahren umfasst mehrere Phasen:

  1. Vorbereitung der Nachlassabwicklung
  2. Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens
  3. Verfahren nach Erhalt der Sterbeurkunde
  4. Abwicklung des Nachlasses
  5. Erlass des Erbscheins


Vorbereitung der Nachlassabwicklung

Das Gericht muss zunächst alle Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens feststellen: ob der Erblasser verstorben ist, ob er Vermögen hinterlassen hat und wie hoch dessen Wert ist, ob ein Testament vorhanden ist und ob es Erben gibt.


Abwicklung des Nachlasses

Das Gericht ist verpflichtet, während der Nachlassabwicklung alle relevanten Fragen zu klären: die Zusammensetzung, den Inhalt und den Wert des Nachlasses, welche Personen erbberechtigt sind (wer die Erben sind), die Größe der Erbteile, das Recht auf Vermächtnis (Legat).

Das Gericht setzt einen Termin für die Nachlassabwicklung fest, zu dem alle betroffenen Personen geladen werden (sowohl Verwandte als auch testamentarische Erben und Legatare, die keine Verwandten sein müssen).

Bei der Nachlassabwicklung sind testamentarische und gesetzliche Erben verpflichtet, Erklärungen abzugeben. Eine Erbenerklärung kann positiv (Annahme des Erbes) oder negativ (Verzicht auf das Erbe) sein. Eine Erbenerklärung kann nicht teilweise (z. B. Annahme nur von Rechten, nicht von Pflichten) oder unter Bedingungen abgegeben werden.

Bei einer negativen Erbenerklärung ist es wichtig zu beachten, dass sie das Recht auf Vertretung nicht ausschließt (die Nachkommen des Erben werden aufgefordert, das Erbe anzunehmen).

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Erklärung eines Erben, auf seinen Erbteil zugunsten eines anderen Erben zu verzichten, keine negative Erbenerklärung ist, sondern eine positive Erbenerklärung, mit der der Erbe zunächst das Erbe annimmt und dann seinen Anteil dem anderen schenkt. Es gilt zu beachten, das es sich auf die Steuerregelungen auswirkt und in diesem Fall wird der Erbteil als Schenkung besteuert.

Eine Erbenerklärung kann auch schriftlich abgegeben werden, muss jedoch von einem Notar beglaubigt werden.

Wenn einer der Erben nicht zum Termin für die Nachlassabwicklung erscheint, wird das Gericht annehmen, dass er eine positive Erbenerklärung abgegeben hat.


Was wird verhandelt?

Das Gericht verhandelt auf der Nachlassverhandlung nur über die unbestrittenen Tatsachen. Wenn während der Nachlassverhandlung strittige Tatsachen auftreten (z. B. ein Erbe behauptet, dass das Testament gefälscht wurde), wird das Nachlassgericht die Verhandlung durch Beschluss unterbrechen und die Parteien auffordern, den Streit in einem gerichtlichen Verfahren beizulegen.


Erbschein

Nach der Nachlassverhandlung und nachdem das Gericht alle relevanten Tatsachen für die Abwicklung des Nachlasses festgestellt hat, erlässt es einen Erbschein, in dem festgelegt wird, wer die Erben des Verstorbenen sind, wie hoch ihre Erbteile sind, welches Vermögen seinen Nachlass bildet und welche Rechte aus dem Nachlass den Erben und Legataren sowie anderen Personen (z. B. Nutznießern) zustehen.


Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Erbschein?

Gegen den Erbschein kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Erbscheins Einspruch eingelegt werden. Nachdem der Erbschein rechtskräftig geworden ist, kann keine außerordentlichen Rechtsmittel eingelegt werden um das Verfahren zu wiederholen. Die betroffene Partei muss ihre Rechte in einem gerichtlichen Verfahren (durch Klage) geltend machen.


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Foto(s): Luka Vodinelić

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