Glück für Zwei GmbH - Erfahrungen - Partnerschaftsvermittlung!

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Partnervermittlungen sind Dienstleister, die Menschen dabei unterstützen, einen passenden Partner für eine langfristige Beziehung zu finden. Eine beliebte Methode, um potenzielle Partner kennenzulernen, sind nach wie vor Zeitungsannoncen. Eine Firma, die diese Dienstleistung anbietet, ist die Firma Glück für Zwei GmbH mit Sitz in Koblenz. Die Firma Glück für Zwei GmbH inseriert in großen Anzeigen in lokalen Printmedien. In der Rubrik „Sie sucht ihn“ suchen Damen den passenden Herrn. In der Rubrik „Er sucht Sie“ ist es umgekehrt! In Bezug auf die rechtliche Situation von Partnervermittlungen über Zeitungen gibt es einige Aspekte zu beachten. Grundsätzlich unterliegen Partnervermittlungen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und müssen sich an die Regeln des Verbraucherschutzes halten. Hierzu gehört beispielsweise die Pflicht, korrekte und wahrheitsgemäße Informationen in den Anzeigen zu veröffentlichen. Die Firma Glück für Zwei GmbH sollte sicherstellen, dass die Angaben in den Annoncen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, um potenzielle Kunden nicht zu täuschen.

Zur rechtlichen Situation:

Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.

PraxisTipp:

Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen:

Wenn Sie ebenfalls in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich meine Hilfe in Anspruch. Sie können mir Ihr Anliegen per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) schildern.  Sie können mich aber auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Partnerschaftsvermittlungsverträge und sonstige Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf. 

Virabell Schuster

Rechtsanwältin


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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