Erfolglose Güteverhandlung: Hertha Profis klagen auf Teilnahme am Training der ersten Mannschaft

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Noch im Januar lobten Hertha Manager Preetz und Trainer Luhukay die Spieler Peer Kluge und Maik Franz für ihren Trainingseinsatz und ihr tadelloses Verhalten als Ersatzspieler.
Offenbar kam es dann zu Differenzen, als beide Spieler sich im Februar den von Hertha angestrebten Wintertransfers wegen zu großer finanzieller Einbußen verweigerten. Seitdem müssen sie mit der Amateurmannschaft (U23) trainieren, anstatt weiter am Training der Profis teilzunehmen.

Der Arbeitgeber Hertha BSC GmbH & Co. KGaA beruft sich dabei auf den Paragrafen 2a des Arbeitsvertrages, wonach Profifußballer zeitweilig auch für die zweite Mannschaft abzustellen sind.

Die Profis schalteten die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV, „Die Spielergewerkschaft“) ein, deren Vizepräsident Christoph Metzelder die Vereinspolitik in der Presse kritisierte: „Es werden Spieler dazu gedrängt, den Verein zu verlassen. Dabei ist das Transferfenster zu. Sie können nicht mehr wechseln. Die Spieler haben sich nichts zuschulden kommen lassen und sind auch nicht abgemahnt worden.“

Die beiden Spieler wehrten sich mit juristischen Mitteln.
Peer Kluges Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde im Februar vom Arbeitsgericht Berlin zurückgewiesen. Das Gerichts begründete diese Entscheidung damit, dass sich vertraglich verpflichtet habe, am Training der Amateure, die derzeit in der Regionalliga Nordost spielen, teilzunehmen.

VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky ist anderer Meinung: „Nach geltendem Recht sind alle Klauseln unwirksam, die eine einseitige, unangemessene Benachteiligung darstellen.“ Die Gewerkschaft fordert die Deutsche Fußball-Liga (DFL) auf, diese Klauseln aus ihren Musterverträgen zu streichen, und verweist auf einen Präzedenzfall, in dem das Arbeitsgericht Münster den Anspruch auf Profi-Training eines Spielers von Rot-Weiß Ahlen bestätigte.

Auch Kluge hält trotz des bisher ausbleibenden Erfolgs an seiner Klage fest. Sein Vertrag galt ursprünglich bis 2014 und wurde durch den Aufstieg von Hertha in die 1. Bundesliga bis 2015 verlängert, gleiches gilt für Maik Franz.

Kluges Anwalt argumentierte vor Gericht, dass aus der zeitweiligen Abstellung für die zweite Mannschaft inzwischen ein Dauerzustand geworden sei, insofern liege eine klare Vertragsverletzung vor. Kluge habe gar keine Chance, sich wieder nach oben zu arbeiten und werde nicht einmal in der zweiten Mannschaft eingesetzt, somit sei seine berufliche Existenz gefährdet.

Am 25. März scheiterte Peer Kluges Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin. Das Arbeitsgericht hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. Juli anberaumt (Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 38 Ca 2167/14).

In dem Rechtsstreit Maik Franz gegen Hertha BSC blieb die Güteverhandlung am 3. März vor dem Arbeitsgericht Berlin ebenfalls erfolglos; eine Kammerverhandlung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter findet am 23.04.2014 statt (Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen: 27 Ca 2149/14).


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