Erhebliche Zinsersparnis durch Widerruf von Baufinanzierungsverträgen

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Zahlreiche Bauherren und Immobilienkäufer haben in den letzten Jahren Baudarlehen zu – aus heutiger Sicht – deutlich höheren Zinsen abgeschlossen, sodass ihnen an einer günstigen Refinanzierung gelegen sein dürfte. Fehlende Ausstiegsklauseln verhindern dabei oft einen Umstieg auf günstigere Darlehenskonditionen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die von vielen Kreditinstituten verwendet wurden, können den Kreditnehmern jetzt eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung bzw. den Widerruf von Verträgen eröffnen. Die möglichen Fehler sind dabei vielfältig. Manche Banken aus dem privaten wie öffentlichen Sektor (wie Sparkassen, Raiffeisenbanken) haben v.a. in der letzten Dekade oftmals Formulierungen verwandt, die unzulässig waren oder gegen das Transparenzgebot verstoßen haben, wonach Widerrufsbelehrungen z. B. deutlich grafisch hervorzuheben sind. So wurden Begrifflichkeiten für den Beginn der Widerrufsfrist verwendet, die höchstrichterlich beanstandet wurden (Bsp.: "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens…"). Gleiches gilt für die Widerrufsfolgen, wo oftmals keine oder falsche Zeitangaben/Fristen für die Rückerstattung empfangener Leistungen genannt wurden. Für die Kreditnehmer eröffnet dies die Möglichkeit, einen Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen zu können, um sich danach günstig zu refinanzieren.


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