Ermittlungsverfahren – Die Plantage; Vorwurf des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln

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Wann spricht man von einer Plantage?

Arten von Plantagen

Unter Indoor-Growing versteht man den Anbau von Cannabis in abgeschlossenen Räumen. Dabei wird für den Anbau der Pflanzen auf Kunstlicht zurückgegriffen. Es lassen sich zwei Arten des Indoor-Anbaus unterscheiden: Das „Homegrowing“ (Heimanbau) und i. d. R. größere, kommerziell betriebene Anlagen. 

Im Falle des „Homegrowings“ handelt es sich meist um Schränke, in denen die Pflanzen für den Eigenbedarf angebaut werden. Aber auch das Aufziehen von Cannabis in Pflanzenkübeln ist sehr gängig. „Homegrower“ sind regelmäßig Selbstversorger. Dagegen wird mit dem Anbau von größeren Anlagen darauf abgezielt, eine größere Menge an Cannabis zu produzieren, um diese letztendlich auf dem Schwarzmarkt verkaufen zu können.

Die technische Beleuchtung bei Indoor-Plantagen erfolgt durch verschiedene Wärmelampen, unter anderem durch Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen und LED-Leuchten. Der Strom für diese wird regelmäßig illegal abgezapft. So entstehen bei den Energielieferanten große wirtschaftliche Schäden.

Hinweis: Wenn gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, besteht für die Staatsanwaltschaft eine Rechtsgrundlage, den Stromverbrauch bei Ihrem Energieversorger abzufragen. Außerdem können natürlich weitere Gefahrenquellen entstehen, denn auch Nachbarn können die Entziehung elektrischer Energie entdecken.

Vergessen sollte man nicht, dass die technischen Vorrichtungen in Verbindung mit der für die Plantage notwendigen Wasserversorgung zu einem Brand führen können. In der Praxis ist dies nicht selten der Fall. Durch solch eine Situation werden Plantagen oft doch von Feuerwehr und Polizei entdeckt.

Outdoor-Growing/Guerilla-Growing bezeichnet im Gegensatz zum Indoor-Growing den Anbau von Cannabis im Freiland. Auch hier lassen sich die bereits oben erwähnten Arten unterscheiden (s. o.).

Die Grundvoraussetzung einer jeden Pflanze ist qualitatives Saatgut. In Deutschland ist dieses jedoch illegal. Aus diesem Grund wird es meist aus dem Ausland, wie aus den Niederlanden, Spanien, Österreich, England oder der Schweiz bezogen.

Die Tathandlung: unerlaubter Anbau

Der Anbau umfasst die Aussaat von Samen und die Aufzucht von Pflanzen. Ein Erfolg muss jedoch nicht eintreten. So ist es nicht notwendig, dass die Pflanze erntereif ist, also bereits den jeweiligen Wirkstoff enthält. Auf den Umfang des Anbaus kommt es dabei nicht an, dies bedeutet, dass eine einzelne Pflanze im Blumentopf bereits ein erlaubnispflichtiger Anbau i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist.

Der strafrechtliche Tatbestand wird sehr weit verstanden, wodurch konsequenterweise vieles unter Anbau i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG fallen kann. So wird beispielsweise schon der Fall erfasst, in dem man rechtswidrig Samen eines pflanzlichen Betäubungsmittels auf fruchtbaren Boden streut und anschließend diese sich selbst überlässt, da hiermit ein Einbringen von Samen in die Erde vorliegt.

Allein der Besitz von Samen stellt keinen Anbau dar. Sind die Samen aber zum Anbau bestimmt, so ist dies strafbar.

Was ist zu tun, wenn ich des Anbaus von Betäubungsmitteln beschuldigt werde?

Sollte Ihnen ein derartiger Vorwurf durch die Ermittlungsbehörden zur Last gelegt werden, ist es ratsam, sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen. Nur so kann eine umfassende Verteidigung gewährleistet werden. Lassen Sie sich vor allem nicht von dem Gedanken leiten: „Ich habe ja nichts getan.“ Ob das so ist, wird aufgrund der Ermittlungsakte beurteilt. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kann der Verteidiger die Tragweite des Vorwurfs abschätzen. Mithilfe einer Verteidigungsschrift, die auf den Angaben des Mandanten beruht, kann das Verfahren in die richtige Richtung gesteuert werden.

Sollten Sie mit einer Hausdurchsuchung oder einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cannabisanbau konfrontiert werden, dann nehmen Sie unverbindlich telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt auf.

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter erhalten, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf. Versuchen Sie nicht, die Sache selbst zu regeln. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin, um sich einen Überblick zu verschaffen.
  2. Ich zeige Ihre Verteidigung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft an und beantrage Akteneinsicht.
  3. Einen Vernehmungstermin nehmen Sie nicht wahr. Sollte dieser noch ausstehen, wird dieser durch mich abgesagt. Der Schriftverkehr, die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft läuft ausschließlich über mein Büro.
  4. Meistens wird innerhalb von vier bis zwölf Wochen Akteneinsicht gewährt. Die Akteneinsicht erhalte ich, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Nicht selten dauern Ermittlungsverfahren zwischen vier und acht Monaten. In dem Ermittlungsverfahren werden Sie automatisch durch mich informiert, wenn mir Neuigkeiten bekannt werden.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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