Ermittlungsverfahren und Tatvorwurf wegen Abrechnungsbetrug gegen ambulante Pflegedienste- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Seit Oktober 2016 ist die Prüfung von Abrechnungen verpflichtender Bestandteil der jährlichen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes bei ambulanten Pflegediensten. Außerdem kann der Medizinische Dienst auch Abrechnungen von Pflegediensten prüfen, die nur Leistungen der Behandlungspflege erbringen.

Diese erweiterten Kontrollmöglichkeiten hat der Gesetzgeber mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III auf den Weg gebracht. Hintergrund waren Medienberichte und Erkenntnisse über Fälle von kriminellem Abrechnungsbetrug in der Pflegebranche.

Nunmehr besteht eine Mitteilungspflicht der Kranken- und Pflegekassen, wenn Sachverhalte offenbar werden, welche die Möglichkeit einer kriminellen Handlung nahelegen. Dies prüft in erster Linie der MDK, der seine gewonnenen Erkenntnisse an die Fehlverhaltensbeauftragten der Kranken- und Pflegekassen weiterleitet. 

Gleichfalls wurden "runde Tische eingeführt, an denen sich Verbände und Staatsanwaltschaften treffen, um Erfahrungen auszutauschen. Dies führt leider dazu, dass die "Opfer" die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren aktiv beeinflussen können. Eine neutrale der Staatsanwaltschaft ist somit rein praktisch nicht mehr gegeben.

So führten in der Vergangenheit  tausende  Ermittlungsverfahren  – nicht zuletzt wegen einer unprofessionellen Verteidigung – zu strafgerichtlichen Verurteilungen mit zum Teil hohen Freiheits- und (oder) Geldstrafen.

Vorgeworfen werden dabei meist Fälle der Fälschung der erbrachten Leistungen oder der Abrechnung nicht ausgeführter  Leistungen.

Mindestens genauso häufig wird die formale oder materielle Qualifikation eingesetzter Pflegehilfskräfte beanstandet. Bei dieser Konstellation  ist ein Verteidiger nötig, welcher die  üblichen Vertragsgestaltungen und Rahmenverträge kennt, um  auch entscheidenden Einfluss auf die Verhandlungen mit dem Kostenträger zu nehmen.

Denn die Verteidigung hat hier vielerlei Möglichkeiten.

So kann es an dem notwendigen Vorsatz fehlen, wenn etwa Angestellte die Abrechnung eigenverantwortlich vornehmen.

Es kann kein Schaden vorliegen, weil die tatsächlich erbrachte Leistung die Krankenversicherung den gleichen Betrag gekostet hätte. 

Oder die vorgeworfenen Taten sind verjährt und können deshalb zu keiner Verurteilung führen.

Jedoch sollte schon frühzeitig ein Verteidiger beauftragt werden, um möglichst zeitig das Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmethoden, wie etwa eine Durchsuchung, schädigen nicht nur den seriösen Ruf des Beschuldigten, sondern erhöhen auch den Druck auf die Ermittlungsbehörden, irgendeine Straftat nachzuweisen.

Dann können neben dem Reputationsverlust empfindliche Strafen drohen. Meist werden eine  Vielzahl von Taten vorgeworfen, so dass die Anklage einen gewerbsmäßigen Betrug vorwirft. Dieser besonders schwere Fall des Betruges wird mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren bestraft. Dieses Strafmass droht auch, wenn ein Schaden von mehr als 50.000,- € gegeben sein soll.

Aber es gilt auch auf die sonstigen Folgen zu achten. Bei einer Verurteilung kann die Zulassung entzogen werden. Stellen dann die Krankenkassen Rückforderungen, indem se die Honorarbescheide aufheben und einen Rückforderungsbetrag festsetzen, ist die wirtschaftliche Existenz auf Jahre ruiniert.

Daher sollte folgendes beachtet werden.

Erhalten Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder sind sie Betroffener einer Durchsuchungsmassnahme, gilt unbedingtes Schweigen gegenüber den Ermittlungsbeamten. Dieses ist kein Indiz für die Schuld sondern ein legitimes Recht des Beschuldigten.

Beauftragen Sie einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger, welcher sofort die Akte einsieht und die für Ihren Fall optimale Verteidigungsstrategie entwickelt.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden. 

So  wurde einem Pflegeunternehmen in Schleswig- Holstein (Tatorte Kiel, Flensburg und Lübeck) ein verursachter Schaden im siebenstelligen Bereich vorgeworfen. Das mit großem Aufwand betriebene Ermittlungsverfahren wurde aber wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Maßgeblich hierfür waren die von der Verteidigung aufbereiteten und eingeführten Beweismittel.

Ebenso konnte ein ambulantes Pflegeunternehmen in Berlin, welches überwiegend polnische Pflegekräfte beschäftigt, vor dem wirtschaftlichen Ruin gerettet werden, indem den Krankenkassen eine falsche Schadensberechnung nachgewiesen wurde.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die hat Standorte in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie völlig kostenlos und ohne Verpflichtung.

In dringenden Notfällen ist eine  kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil  (01792346907) möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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