Ermittlungsverfahren wegen K.O.-Tropfen / Liquid Ecstasy / GHB / GBL - was ist strafbar?

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Angenommen, Sie haben einen Abend in der Disco verbracht, eine hübsche Frau kennengelernt, Sie haben gemeinsam einiges getrunken, sind um die Häuser gezogen, vielleicht auch im Bett gelandet.

Am nächsten Tag erwacht die junge Dame verkatert und verwirrt in Ihrem Bett und hat so gut wie keine Erinnerung an die letzten Stunden der gemeinsam verbrachten Nacht, einen sogenannten Filmriss. Plötzlich sehen Sie sich dem Vorwurf ausgesetzt, sie unter Drogen gesetzt zu haben.

Aus dem Nichts haben Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz am Hals, womöglich auch noch wegen Vergewaltigung.

Was nun?!

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was man Ihnen eigentlich vorwirft
  • Was GHB ist
  • Was GBL ist
  • Wie GHB und GBL rechtlich beurteilt werden und welche Strafen drohen
  • Was passieren kann, wenn gegen Sie ermittelt wird
  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird

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Was wirft man Ihnen eigentlich vor?

Es liegt, wenn eine Person in der Partyszene bzw. In Diskotheken unterwegs war und am nächsten Morgen mit Blackout Erscheinungen zu tun hat, die Vermutung nahe, dass diese Person unter Drogen gesetzt worden sein könnte. Hat die Person in der betreffenden Nacht Geschlechtsverkehr gehabt, ist eine Betäubung zwecks Vergewaltigung denkbar.

Hierzu wird vielfach Liquid Ecstasy (GHB/GBL) eingesetzt, das unauffällig ins Getränk gemischt wird, und schon nach ungefähr 10 Stunden im Körper nicht mehr nachweisbar ist.


Was ist GHB?

Liquid Ecstasy oder GHB (Gamma-Hydroxybutansäure, auch bekannt als Liquid X, Blue Nitro, Saltywater), ist eine beliebte Partydroge, die zumeist in Form einer klaren, leicht salzigen Flüssigkeit konsumiert wird, es gibt existiert jedoch auch die Pulver- oder Tablettenform. In geringen Dosen wirkt GHB ähnlich wie Alkohol, also entspannend und leicht euphorisierend, in höheren Dosen sexuell enthemmend, und in Überdosierung narkotisierend.

Nebenwirkungen reichen von starker Übelkeit über Wahrnehmungsstörungen bis hin zu Krämpfen, Atemlähmung, Koma und Amnesie.


Was ist GBL?

Aus GBL (Gamma-Botyrolacton) kann in Verbindung mit Alkohol GHB hergestellt werden. Jedoch kann auch GBL selbst eingenommen werden, da der Körper dieses selbsttätig in GHB unwandelt, was eine vergleichbare Wirkung erzielt.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen GHB und GBL besteht in der strafrechtlichen Beurteilung.


Sind GHB und GBL illegal?

GHB ist unter den verkehrs- und verschreibungsfähigen Stoffen in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes gelistet. Das bedeutet, dass man mit besonderen Befugnissen damit umgehen kann, da es sich um eine Substanz handelt, die in der Pharmazie Verwendung findet.

Unbefugter Umgang mit GHB durch Privatpersonen ist jedoch strafbar.

GBL fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Arzneimittelgesetz. Hier gelten zwar im Wesentlichen die gleichen Vorschriften, aber das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen ist geringer.


Was ist im Zusammenhang mit GHB und GBL strafbar?

Jedweder Umgang abgesehen vom reinen Konsum stellt eine strafbare Handlung dar. Dies umfasst Herstellung (von GHB aus GBL), Ein- und Ausfuhr, Handel, Abgabe, Inverkehrbringen usw.

Unerlaubter Umgang mit verkehrs- und verschreibungsfähigen Stoffen wird gemäß § 29 BtMG mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Die Höhe des Strafmaßes ist dabei von der Schwere der Schuld abhängig, sowie von der jeweils in Frage kommenden (Wirkstoff-) Menge. Handelt es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ (mehr als 200g), ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen. Dafür muss diese Menge allerdings nachweisbar sein.

Auf illegalen Umgang mit GBL stehen laut § 95 AMG Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren.


Was kann passieren, wenn ich des Verabreichens von K.O.-Tropfen verdächtigt werde?

Zuerst wird man das Opfer auf Drogenrückstände in Blut und Urin, sowie auf Zeichen von sexuellem Kontakt bzw. Vergewaltigung untersuchen, wobei beides sich schwierig gestaltet, da die für eine Vergewaltigung nicht unüblichen Spuren der Gegenwehr bei einem betäubten Opfer logischerweise fehlen können, und GHB wie gesagt nach kurzer Zeit keine Spuren mehr im Körper hinterlässt. Die Ergebnisse dieser Tests sagen also wenig aus.

Sie müssen darum, wenn eine Strafanzeige gegen Sie ergangen ist, damit rechnen, dass man bei Ihnen eine Hausdurchsuchung machen wird. Das bedeutet, dass in den frühen Morgenstunden ein paar Beamte der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss an Ihrer Tür klingeln, und auf der Suche nach belastendem Material (also nach irgendetwas, das Sie mit den Tatvorwürfen in Verbindung bringen könnte) Ihre sämtlichen privaten Räumlichkeiten umkrempeln.

Dagegen können Sie in dem Moment leider nichts tun. Wie Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung am besten verhalten sollten, haben wir in einem separaten Rechtstipp erklärt.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen GHB ermittelt wird?

Wenn man bei Ihnen nichts findet, bedeutet das nicht, dass das Ermittlungsverfahren damit erledigt ist. In jedem Falle sollten Sie unbedingt zur Sache schweigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein reines Gewissen haben. Die Ermittler werden versuchen, Ihnen Aussagen zu entlocken, die sie gegen Sie verwenden können, und da die Beamten das nicht zum ersten Mal machen, Sie aber vermutlich schon, sollten Sie dieses Spiel nicht mitspielen. Eine Aussageverweigerung kann nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Daher schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehend einen  Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn dieser den Behörden angezeigt hat, dass er sie in der Angelegenheit vertritt, kann er Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Wenn sie haltlos sind, kann er die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Wenn tatsächlich etwas gegen Sie vorliegt, kann er darauf aufbauend eine entsprechend wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung mit Ihnen erarbeiten, damit Sie möglichst unbeschadet aus der Sache herauskommen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelsachen spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

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