Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Falschangaben beim Kindergeld- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Brief von der für Sie zuständigen Familienkasse erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eröffnet wurde. Ursache seien falsche Angaben bei der Beantragung des Kindergeldes oder die unterlassene Meldung von veränderten Umständen?

Dann lohnt es sich von Anfang an, einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen.

Sehr häuft passiert es, dass entweder aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit falsche Angaben bei den Anträgen gemacht werden. Oder es wird auch aus den gleichen Gründen vergessen, die entsprechenden Angaben zu ändern.

Die enge Vernetzung der Behörden führt dann dazu, dass sehr schnell und oft auch pauschal eine bewusste Steuerhinterziehung angenommen wird.

Dies kann aber für die Beschuldigten einschneidende Konsequenzen haben. Wird angenommen, dass mehrere Jahre die Behörde getäuscht oder in Unkenntnis gelassen wurde, kann es sehr schnell zu einer Kontopfändung und einem Vermögensarrest kommen.

Auch die hier möglichen Sanktionen reichen von einer hohen Geld- bis zu einer Bewährungsstrafe. Dies kann insbesondere für Beamte und Gewerbetreibende fatale Folgen haben. Kann es doch dazu führen, dass die notwendige Zuverlässigkeit verneint wird.

Aber meist gelingt es schon am Anfang des Verfahrens die Schwere der Vorwürfe zu entkräften und die Voraussetzungen für die Einstellung des Verfahrens zu schaffen. Eine juristisch aufgearbeitete Darstellung des Sachverhalts ist hierfür meist der erste Schritt. Jedoch sollte dies nie der Beschuldigte selbst tun. Denn sowohl die Ermittlungsbehörden als auch die Kassen sind natürlich bestrebt, möglichst ein Verschulden nachzuweisen und legen jede Äußerung dementsprechend aus.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnten die Zahlungsansprüche der Kassen reduziert werden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese sitzt in Berlin, Kiel und Cottbus.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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