Erneute Abmahnung v. Lothar Fürst MH My-Musthave durch Rechtsanwalt aus Berlin | Produkt-Kennzeichnung

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Die Abmahner

Lothar Fürst My-Musthave wird auch in diesem aktuellen Streitfall durch den und bekannten Rechtsanwalt aus Berlin vertreten. Das Unternehmen My-Musthave vertreibt unter eigenem Modelabel Damen- und Herrenbekleidung, Mode Accessoires und Taschen aus Leder, die der Textilkennzeichnungspflicht unterliegen. 

Herr Fürst vertreibt die Waren über Online-Shops, Boutiquen und Internetverkaufsplattformen, wie u. a. eBay. 

Der Vorwurf 

Vorliegend wird ein eBay-Händler abgemahnt, da dieser seine Textilwaren mit falschen Begriffen gekennzeichnet habe. Es werden Begriffe wie „Acryl“ und „Acrylic“ verwendet, die jedoch nicht in Anhang 1 der europäischen Verordnung aufgeführt werden und somit nicht verwendet werden dürfen. 

Die Forderung

Der eBay-Händler hat dieses wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und die Textilkennzeichnung sofort zu ändern. Zudem soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, um zukünftiges Verhalten unter Strafe zu stellen. Die Anwaltskosten in Höhe von 334,75 Euro sollen ebenfalls durch den Abgemahnten beglichen werden. 

Unsere Einschätzung

Nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung vom 27.09.2011 müssen Textilfasern mit einer entsprechenden Bezeichnung versehen werden. Dabei dürfen lediglich die Begriffe aus Anhang 1 der Verordnung verwendet werden. Sollte keiner der Begriffe zutreffend sein, muss ein Begriff aus der Liste gewählt werden, der dem Rohstoff nahe kommt. Die Einschätzung ist in manchen Fällen nicht ganz einfach, sodass wir Ihnen hierbei gerne unterstützend zur Seite stehen. 

Die Verordnung schreibt vor, lediglich die Begriffe aus dem Anhang zu verwenden, um eine Harmonisierung europaweit durchzusetzen. Demnach empfiehlt es sich, die Begrifflichkeiten einzuhalten und Abmahnungen aufgrund solcher Verstöße ernst zu nehmen.

Unser Rat

Nehmen Sie die Textilkennzeichnungsverordnung ernst, da falsche Kennzeichnungen oder sogar die generelle Missachtung der Kennzeichnung berechtigte Abmahnungen zur Folge haben können. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Ihre Textilien kennzeichnen müssen und wie dies zu erfolgen hat, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Auch bei Abmahnungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite: Wir nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung erst nach Prüfung und Modifizierung durch uns, da diese zumeist sehr weit gefasst ist. 

Auch in diesem Fall von Herrn Fürst liegt eine sehr weit gefasste Unterlassungserklärung vor, die modifiziert werden muss, da die Rechte des Abgemahnten sonst sehr stark eingeschränkt werden und eine Vertragsstrafe sehr wahrscheinlich ist.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen, bzw. durch eine umfassende Beratung im Vorfeld derartige Abmahnungen vermeiden.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand März.19


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