Erneute Abmahnung von Lubberger Lehment im Namen der Skoda AUTO a.s.

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Erneut wurden wir mit der Vertretung gegen eine Abmahnung der Skoda AUTO a.s. durch die Berliner Rechtsanwälte von Lubberger Lehment beauftragt. Bereits in einer Vielzahl von vorherigen Abmahnungen wurden Markenrechtsverletzungen des Adressaten gerügt, so auch wieder in dem aktuellen Schreiben.

Welche genauen Vorwürfe lässt der tschechische Autohersteller durch seinen Rechtsvertreter erheben?

Dem Adressaten der aktuell ausgesprochenen Abmahnung wird eine Verletzung der internationalen Wort-/Bildmarke „Skoda“ sowie der ebenfalls als Marken eingetragenen Bezeichnungen verschiedener Kfz-Modelle zur Last gelegt.

Bei dem Abgemahnten handelt es sich um einen Händler auf der Online-Plattform eBay.de. Dieser soll in seinem Shop unter Verwendung von geschützten Zeichen Fußmatten für Kfz verkauft haben.  

In Ermangelung einer entsprechenden Berechtigung sollen durch diese Handlung die Rechte der Skoda AUTO a.s. aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV verletzt und zudem der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV erfüllt sein.  

Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Skoda AUTO a.s.?

Aus diesen dargelegten Rechtsverletzungen macht Lubberger Lehment auf Grundlage der UMV folgende Ansprüche gegen den Adressaten der Abmahnung geltend:

  • Fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung bzgl. des Umfangs der gerügten Rechtsverletzungen
  • Schadensersatzleistungen zum Ausgleich von durch die Verstöße entstandenen vermögenswerten Nachteile
  • Erstattung der für die Beauftragen von Lubberger Lehment entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR

Wie sollte ich auf eine solche Abmahnung reagieren?

Selbstverständlich sollten Sie die gesetzten Fristen beachten und einhalten, um keine ungewollten gerichtlichen Weiterungen zu riskieren.

Unternehmen Sie keine übereilten Schritte. Unterzeichnen Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung in einer Kurzschlusshandlung. Wir raten auch dringend von einer eigenen mündlichen Kontaktaufnahme mit dem Anwalt der Gegenseite ab (fehlende Waffengleichheit).

Das Markenrecht eignet sich nicht als Nebenfach. Es bedarf einer jahrelanger Erfahrung, um eine geeignete Spezialisierung zu erreichen und die Vorwürfe richtig einschätzen zu können. Angesichts der erheblichen Forderungen und insbesondere auch der eingeforderten Unterlassungserklärung, deren Bindungswikung die Rahmenbedingungen des Abgemahnten empfindlich ändert, kann nur angeraten werden, markenrechtliche Abmahnungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt über prüfen zu lassen.

Augenmerk ist im Falle einer berechtigten Abmahnung insbesondere auch auf die Unterlassungserklärung zu richten und darauf zu achten, dass diese über den reinen Wortlaut hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch (strafbewehrte) Beseitigungspflichten, also Handlungspflichten, auslösen kann. Da es gerade im Internet schwierig ist, Verstöße vollständig zu entfernen und auch Veröffentlichungen auf Plattformen Dritter u.U. zurechenbar sind und Vertragsstrafen auslösen können, sollte auch aus diesem Grunde das Versprechen keinesfalls ohne Weiteres abgegeben werden.

Die Auskunft ist extrem wichtig, weil hierdurch die Lieferkette so weit möglich offengelegt wird und durch die anzugebenden Verkaufszahlen, Umsätze und Gewinne die nachfolgende Schadenersatzforderung vorbereitet wird. Gleichzeitig können ungenügende Auskünfte dazu führen, dass die Auskunft gerichtlich geltend gemacht wird, es handelt sich hier um einen selbständig einklagbaren Anspruch.

Der Gegenstandswert und damit auch die Rechtsanwaltskosten sind regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen, ebenso wie die Schadenersatzforderung selbst.

Im Blick sollte auch behalten werden, dass der Zulieferer der (ggf.) markenrechtsverletzenden Produkte regresspflichtig sein kann.

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Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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