Erstes „Informationsschreiben“ der Vevis seit Umwandlung des Alpha Patentfonds in Genussrechte

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach Jahren, in denen die Gesellschaft die Genussrechtsinhaber nicht über die wirtschaftliche Entwicklung unterrichtet hat, werden die Anleger nun erstmals seit der Umwandlung in Genussrechte informiert. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vetritt deutschlandweit bereits zahlreiche Anleger und setzt sich für die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ein. Es dürfte auf dieses Tätigwerden zurückzuführen sein, dass die Gesellschaften nun doch zur Mitteilung von Informationen verpflichtet werden konnten.

Das „Informationsschreiben“ der Vevis enthält jedoch Falschdarstellungen, die wir zum Anlass nehmen möchten, Sie über den tatsächlichen Verlauf der Angelegenheit zu informieren. Vorab bereits zwei wesentliche Punkte:

  1. Die Gegenseite „vergisst“ in dem Schreiben zu erwähnen, dass wir inzwischen 5 Klageverfahren für unsere Mandanten auf die volle Zeichnungssumme gewonnen haben.
  2. Stattessen behauptet die Gegenseite (die sich 3 Jahre lang nicht bei den Anlegern gemeldet hat) doch tatsächlich, es sei „unsolidarisch“ seinen Anspruch aus den Genussrechten nun durchzusetzen und begründet dies auch noch damit, dass dann diejenigen, welche keine Klage einreichen, leerausgehen würden.

Dass diejenigen Anleger leer ausgehen, die ihren Anspruch nicht durchsetzen, haben wir schon vor 2 Jahren mitgeteilt. Dies hat also nichts mit den eingereichten Klagen zu tun.


Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genussrechtsinhabern eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bender-pfitzmann.de

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henry Pfitzmann

Beiträge zum Thema