Erstes verbraucherfreundliches OLG-Urteil gegen Daimler im Abgasskandal

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Lange hat es die Daimler AG geschafft, verbraucherfreundliche Urteile von Oberlandesgerichten (OLG) im Abgasskandal zu verhindern. So waren es bisher ausschließlich Landesgerichte, die den Mercedes-Fahrern einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zugesprochen haben. Jetzt konnte die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN das erste positive Urteil im Mercedes-Abgasskandal vor einem OLG erreichen.

Am 18. September entschied der 8. Senat des OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt, dass der Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5 den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommt. Damit revidierte das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil der vorherigen Instanz, des Landgerichts Magdeburg.

Das OLG Naumburg argumentierte, dass der Mercedes-Kunde mit dem Kauf des manipulierten Autos einen Schaden erlitten habe, da er ein Fahrzeug bekommen habe, das er so nicht gewollt hätte. Mit dem Wissen um die verbauten Abschalteinrichtungen hätte sich der Verbraucher nicht für dieses Auto entschieden. Die Daimler AG muss dem Kläger nun 25.741,43 Euro zahlen und das Fahrzeug zurücknehmen.

Zwei Abschalteinrichtungen im Mercedes entdeckt

Im Mercedes des Klägers wurden zwei illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Das Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung in der Motorsteuerung führen dazu, dass der Wagen die gesetzlichen Emissionswerte für Stickoxide auf der Straße nicht einhält, sondern nur unter Prüfbedingungen im Labor.

Im Prozess habe die Daimler AG die Funktionsweise der Abgasreinigung im Allgemeinen und der Abschalteinrichtungen im Speziellen nicht ausreichend erklärt, befanden die Richter am OLG Naumburg. Im Gegenteil: Der Stuttgarter Autobauer hatte das Vorhandensein der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckten, unzulässigen Abschalteinrichtungen noch dementiert. Das Gericht akzeptierte Daimlers Ausrede, dass es sich um Betriebsgeheimnisse handele, nicht. Zudem kritisierte das Oberlandesgericht, dass sich das KBA bei der Zulassung der Fahrzeuge für den Straßenverkehr auf die Messungen der Hersteller verlässt.

Erstes OLG-Urteil als wichtiger Etappensieg im Daimler-Abgasskandal

Das Urteil eines Oberlandesgerichts fällt noch mehr ins Gewicht, als die Entscheidungen der Landesgerichte, da es sich hier um die nächst höhere Instanz handelt. Deutsche Gerichte werden sich zukünftig auch an diesem Urteil orientieren, wenn sie in ähnlichen Fällen eine Entscheidung treffen müssen. Damit ist dieses erste OLG-Urteil ein weiterer Etappensieg für Verbraucher im Abgasskandal.

Für Mercedes-Fahrer lohnt es sich nun umso mehr, eine Klage gegen den Autohersteller einzureichen, wenn auch ihr Dieselfahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und nicht nur dieses erste OLG-Urteil erzielt, sondern auch die ersten vier verbraucherfreundlichen Urteile gegen Daimler in der gesamten Geschichte des Mercedes-Abgasskandals erstritten. Bis heute vertritt sie mehr als 2.500 Mandanten gegen den Stuttgarter Autobauer. Profitieren Sie von dieser Erfahrung und nehmen Sie Kontakt auf, um sich unverbindlich und kostenfrei beraten zu lassen!

Foto(s): Pixabay

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