Es empfiehlt sich die Regulierung von Swaps mit Publikumsbezug

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Wie in ihrer Pressemitteilung 2011-205 dargelegt, hat die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC am 12. Oktober 2011 beschlossen, eine Richtlinie vorzulegen, die das Verfahren bestimmt, demgemäß Händler wertpapierbasierter Swaps sowie „Bedeutende Teilnehmer" an diesem Markt sich bei der SEC registrieren müssen.


Grundlage der Richtlinie bildet Abschnitt VII des Dodd-Frank Gesetzes zur Reform der Wall Street und zum Verbraucherschutz.


„Es ist ein wichtiger Schritt zu einem besseren Verbraucherschutz, eine Registrierungspflicht für den bisher weitgehend unregulierten Markt für wertpapierbasierte Swaps einzuführen", erläuterte die Vorsitzende der SEC Mary L. Schapiro. „Der vorgelegte Vorschlag basiert auf unseren Erfahrungen mit den Registrierungspflichten für Broker - Regelungen, die vielen Marktteilnehmern bekannt sind".

Hierbei handelt es sich um Marktteilnehmer, die Wertpapiergeschäfte sowohl für ihre Kunden als auch auf eigene Rechnung ausführen.

Die SEC führt ein 60-tägiges Anhörungsverfahren durch, das mit der Veröffentlichung des Vorschlags im Bundesanzeiger Federal Register beginnt.

Zum Richtlinienvorschlag
Das Dodd-Frank-Gesetz hat einen umfassenden Rahmen zur Regulierung der außerbörslichen Swap-Märkte geschaffen. Abschnitt VII des Gesetzes teilt die Aufsicht über Swaps zwischen der SEC und der Commodity Futures Trading Commission - CFTC auf.

Die SEC führt die Aufsicht über wertpapierbasierte Swaps. „Wertpapierbasierte Swaps" werden hierbei grob wie folgt definiert: Es handelt sich um Swaps, die


  • auf einem einzelnen Wertpapier, oder
  • auf einem Darlehen, oder
  • auf einer kleinen Anzahl an Wertpapieren oder einem „kleinen" Wertpapierindex, d.h., einem aus wenigen Werten bestehenden Index, oder
  • auf Ereignissen, die sich auf einen einzelnen oder einzelne Emittenten von Wertpapieren in einem kleinen Wertpapierindex beziehen, beruhen.

Die CFTC hat originäre Regelungskompetenz über alle anderen Swaps.

Der Grundgedanke von Abschnitt VII, der durch die nunmehr vorgelegte Richtlinie aufgegriffen wird, ist, dass einige natürliche oder juristische Personen als Händler von wertpapierbasierten Swaps tätig werden, während andere als bedeutende Teilnehmer an einer Transaktion auftreten. Das Dodd-Frank Gesetz selbst sieht vor, dass jeder, der entweder als Händler oder bedeutender Teilnehmer am Markt für wertpapierbasierte Swaps auftritt, sich zunächst bei der SEC registrieren lassen muss. Daher ermächtigt das Dodd-Frank Gesetz die SEC, eine Richtlinie zur Regelung des Registrierungsverfahrens zu erlassen.

Unabhängig davon hat die SEC bereits zusammen mit der CFTC und dem Direktorium der US-Notenbank einen Regelungsentwurf vorgelegt, in dem die Begriffe „Händler wertpapierbasierter Swaps" und „bedeutender Teilnehmer am Markt für wertpapierbasierte Swaps" näher definiert werden. Die SEC und die CFTC werten derzeit die Stellungnahmen zu diesem Entwurf aus.

Elektronische Einreichung
Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass Händler und bedeutende Teilnehmer am Markt für wertpapierbasierte Swaps - kurz: Händler und bedeutende Teilnehmer - sich bei der SEC registrieren, indem sie elektronisch ein neues Formular, namentlich das Formular SBSE, einreichen. Das neue Formular basiert auf dem Registrierungsformular für Broker-Dealer, Formular BD.

Sonstige Voraussetzungen
Ferner hätten die Händler und Bedeutenden Teilnehmer nach der vorgeschlagenen Richtlinie folgende Pflichten:

  • ändern sich auf dem Formular gemachte Angaben, so ist dies unverzüglich anzuzeigen;
  • ein leitender Angestellter, der über das entsprechende Wissen verfügt, hat der SEC innerhalb einer bestimmten Frist eine Bescheinigung über die finanziellen, betrieblichen und Compliance-Fähigkeiten der Gesellschaft zu übermitteln;
  • Informationen über alle verbundenen Personen, die mit wertpapierbasierten Swaps zu tun haben, sind einzuholen und aufzubewahren, und der Chief Compliance Officer hat zu bescheinigen, dass keine dieser verbundenen Personen „gesetzlich ausgeschlossen" ist.


Ferner fordern die vorgeschlagenen Richtlinien, dass jeder außerhalb der USA belegene Händler bzw. bedeutende Teilnehmer:

  • einen Vertreter in den USA benennt, der auch Empfangsbevollmächtigter für rechtliche Dokumente ist;
  • bescheinigt und ein Rechtsgutachten vorlegt, wonach die nicht in den USA belegene Gesellschaft in der Lage ist, der SEC Einsicht in ihre Bücher und Unterlagen zu gewähren und Betriebsprüfungen vor Ort zuzulassen.


Bedingte Registrierung
Die vorgeschlagene Richtlinie bemüht sich, Unterbrechungen des Geschäfts zu vermeiden, indem ein bedingtes Registrierungsverfahren geschaffen wird, das es Händlern und Bedeutenden Teilnehmern ermöglicht, sich bedingt zu registrieren. Beispielsweise erkennt das bedingte Registrierungsverfahren, dass die Registrierungspflichten von einigen Händlern und bedeutenden Teilnehmern verlangen könnten, dass diese sich registrieren, bevor die SEC sämtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Registrierung finalisiert hat.

Außerdem wird in dem Richtlinienvorschlag berücksichtigt, dass - abhängig von dem Ergebnis des Richtlinienvorschlags zur näheren Definition des Begriffs „bedeutender Teilnehmer am Markt für wertpapierbasierte Swaps" - solche bedeutenden Teilnehmer sich ggf. sehr rasch registrieren lassen müssen, nachdem sie eine Auswertung ihrer vergangenen Zahlen durchgeführt haben, wenn sie unter die Definition des „bedeutenden Teilnehmers am Markt für wertpapierbasierte Swaps" fallen.

Nach Vornahme der bedingten Registrierung können sich Händler und bedeutende Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer bestimmten Frist durch Einreichung einer Bescheinigung um eine unbedingte Registrierung bemühen.

Nächste Schritte
Die vorgeschlagene Richtlinie wird im Bundesanzeiger veröffentlicht; es findet ein 60-tägiges Anhörungsverfahren statt. Die SEC wird die erhaltenen Stellungnahmen prüfen und diese bei ihrer Entscheidung über die vorgeschlagene Richtlinie berücksichtigen.

Folgerungen
In zahlreichen Fällen ist in Deutschland die öffentliche Hand - Kommunen - durch Zins-Swap-Geschäfte zum vermeintlichen Schuldenabbau geschädigt worden. In vielen Fällen werden derartige Swapgeschäfte aus wahltaktischen Gründen aber unter den Tisch gehalten. Deshalb empfiehlt sich in Deutschland eine Regulierung aller bedeutenden Swap-Geschäfte mit Publikumsbezug.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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