Es grünt so grün

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Gartenpflege kann ein strittiger Punkt zwischen Mietern und Vermietern sein. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu verstehen. Der Mieter ist in der Regel für die alltägliche Gartenpflege verantwortlich. Dazu gehören einfache Aufgaben wie das Mähen des Rasens, das Jäten der Beete und das Entfernen von Laub. Er hat das Recht, den Garten zu nutzen. Der Mieter kann Pflanzen ansetzen und den Garten nach seinen Wünschen gestalten, solange er dabei die Immobilie nicht beschädigt oder ihren Wert mindert.


Der Vermieter ist für größere Gartenarbeiten verantwortlich, wie z.B. das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern oder das Ersetzen von Zäunen. Zudem ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass der Garten keine Gefahr für die Mieter oder Dritte z. B. durch herabfallende Äste darstellt. Der Vermieter hat das Recht, anlassbezogen den Zustand des Gartens zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Mieter den Garten pflegt. Vernachlässigt der Mieter seine Pflichten, kann der Vermieter Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu korrigieren.


Es ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gartenpflege kennen und verstehen. Eine klare Kommunikation und ein beiderseitiges Verständnis der Wünsche können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine positive Beziehung zwischen Mieter und Vermieter zu fördern.


Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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