Die außergewöhnliche Gehbehinderung und die einfache Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

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Eine außergewöhnliche Gehbehinderung liegt vor, wenn sich der schwerbehinderte Mensch dauernd nur mit Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann.


Die Behinderung berechtigt zum Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis. Dies ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z. B. die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Das Bundessozialgericht hat im März 2023 zwei Urteile zu diesem Thema gefällt. Dabei hat es entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG alleine die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenssituationen, z. B. in vertrauter Umgebung oder unter idealen Bedingungen wie im eigenen Garten, ist im Regelfall ohne Bedeutung. Im Gegensatz dazu liegt eine Gehbehinderung (Merkzeichen G) bereits vor, wenn eine Person in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist und keine üblichen Wegstrecken mehr zu Fuß zurücklegen kann, wobei es hier keine festen Größen gibt, insbesondere das Merkzeichen aG nicht mehr von der Bewältigung einer bestimmten Wegstrecke abhängig ist. Vielmehr kommt es insbesondere darauf an, ob sich die schwerbehinderte Person nur unter großen körperlichen Anstrengungen zu Fuß fortbewegen kann. Dabei können der Umfang von Schmerzen oder erschöpfungsbedingte Pausen von Bedeutung sein.


Der Grad der Behinderung beziffert immer die Schwere einer Behinderung und reicht von 20 bis 100. Eine erhebliche Gehbehinderung wird in der Regel mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt.


Im Gegensatz zur außergewöhnlichen Gehbehinderung gibt es noch die einfache Gehbehinderung. Man kann das Merkzeichen G beantragen, das einige Vorteile wie Steuerermäßigung, Parkerleichterung oder Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr bietet.


Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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