EU Business Register / Blaue Branchenbuch etc.

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EU Business Register – Vorsicht Kostenfalle

Nach diversen anderen angeblich offiziellen Registereintragungen kommt nunmehr das EU Business Register

Zunächst bekommt man eine E-Mail (unaufgefordert) von der Adresse: register@eu-business-registers.org

Hier liegt schon die erste Rechtsverletzung, da die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails, ohne dass eine Geschäftsverbindung besteht unzulässig ist. Hier hat man schon einen Unterlassungs- und Auskunftsanspruch.

Der E-Mail-Text hat sich über die Jahre nicht geändert und spiegelt dem Empfänger vor, dass es sich um einen kostenlosen Dienst handeln würde, wobei hier eine Wortspielerei verwendet wird, denn nur das „Updating“ ist kostenfrei.

Die tatsächlichen Kosten finden sich dann ziemlich versteckt im Fließtext: 

E-Mail-Text:

Hello,

In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2017/2018, please print, complete and submit the attached form (PDF file) to the following address:

EU BUSINESS REGISTER

P.O. BOX 34

3700 AA ZEIST

THE NETHERLANDS

Fax: +31 205 248 107

You can also scan the completed form and attach it in a reply to this email.

Updating is free of charge.

Hier wird suggeriert, dass man etwas Existierendes kostenlos auf den neusten Stand bringt. Im PDF werden dann Unternehmensdaten abgefragt und um eine Unterschrift. Insgesamt wird der Eindruck vermittelt, dass keine Kosten entstehen.

Der Text ist so gestaltet, dass dieser reines übliches „bla, bla“ wiedergibt. Man erkennt erst bei tatsächlichem Durchlesen, dass entgegen dem vermittelten Eindruck in der dazugehörigen Email, nunmehr doch eine kostenauslösende Dienstleistung geschlossen werden soll. Dies wird völlig versteckt im Fließtext deutlich.

The signing is legally binding and gives you the right of an insertion in the online database of the EU Business Register, which can be accessed via the internet and one time in three years a data carrier with a list of companies for your own marketing purposes is granted all in accordance with the contract conditions stated on „the terms and conditions for insertion” on web page: www.eubusinessregister.org.the validation time of the contract is three years and starts on the eighth day after signing the contract. the insertion is granted after signing and receiving this document by the service provider. i hereby order a subscription with the service provider eu business services ltd. „eu business register”. I will have an insertion into its database for three years. the price per year is euro 995. The subscription will be automatically extended every year for another year, unless specific written notice is received by the service provider or the subscriber two months before the expiration of the subscription. your data will be recorded. the place of jurisdiction in any dispute arising is the service provider’s address. the agreement between the service provider, eu business services ltd and the subscriber is governed by the conditions stated in „the terms and conditions for insertion” on the web page: www.eubusinessregister.org

Haben Sie es gefunden?

Die Stelle lautet:

I will have an insertion into its database for three years. the price per year is euro 995. The subscription will be automatically extended every year for another year, unless specific written notice is received by the service provider or the subscriber two months before the expiration of the subscription.

Wer also nicht 995 € im Jahr zahlen möchte, sollte die Company Data Control nicht unterschreiben.

Sollte man bereits unterschrieben haben:

Wer das Schriftstück aufgrund des offiziellen Aussehens und der Suggestion einer kostenlosen Überprüfung/Vervollständigung seiner Unternehmensdaten in einer offiziellen, von der EU geführten Datenbank nachkommt, unterschrieben hat, sollte sich rechtlich beraten lassen. 

Vorliegend handelt es sich nach meiner Rechtsauffassung um eine Täuschungshandlung, da die Kostenpflichtigkeit nicht klar und deutlich aus dem Dokument hervorgeht. Dies wird unterstützt, indem suggeriert wird man würde etwas kostenfrei „updaten“ würde und man aber tatsächlich erst einen Grundvertrag abschließt.

Es wird demnach darüber getäuscht, dass noch gar kein Vertragsverhältnis vorliegt, bzw. dass es sich um ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis handelt.

Hat man das Dokument unterschrieben, so sollte man unverzüglich der Forderungen widersprechen, den nur widersprochene Forderungen dürfen nicht in ein Schuldnerregister eingetragen werden.

Aus diesem Hintergrund kann nicht dazu geraten werden Forderungsschreiben zu ignorieren.

Man sollte in jedem Fall der Forderung entgegen treten und mitteilen, dass schon kein Rechtsbindungswille bezüglich des Vertragsabschluss vorhanden war, da man ausschließlich das kostenfreie update (E-Mail-Text) nutzen wollte und aber höchst vorsorglich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht, hilfsweise von seinem Widerspruchsrecht gebraucht macht sowie höchst hilfsweise den Vertrag fristlos kündigt und sollte die Gegenseite trotzdem auf die Forderung bestehen, so verweist man direkt auf den Gerichtsweg und erklärt eine ausdrückliche Zahlungsverweigerung.

Die Erklärung der Zahlungsverweigerung und direkten Verweis auf den Gerichtsweg hat den Hintergrund, dass dann auch außergerichtlichen Rechtsanwaltsschreiben der Rechtsgrund in Bezug auf deren Kostenerstattung entzogen ist.

Bei dem aktuell auch laufenden Anrufen in Bezug auf das Blaue Branchenbuch wird nach dem identischen Schema vorgegangen, nur telefonisch.

Es wird ein Vertragsverhältnis vorgespiegelt und dann die Möglichkeit eines kürzeren und attraktiveren Angebotes unterbreitet. Man wird quasi am Telefon überrannt.

Aufgezeichnet wird dann natürlich nur der Abschluss des angeblichen „Änderungsvertrags“, welcher aber in der Aufzeichnung sich als Neuabschluss darstellt, da das zuvor geführte Gespräch sich nicht in der Aufzeichnung wiederfindet.

Es kommt dann eine Rechnung, ein Inkassobüro und auch tatsächlich ein Anwalt, Herr Rechtsanwalt Albrecht König.

Hier ist dringend zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu raten, wenn man das Blaue Branchenbuch nicht möchte.

Hier kann man sich auf die anderen Betroffenen beziehen, um der Beweisproblematik zu begegnen.

Nils Pütz Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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