EuGH bestätigt erneut: Thermofenster illegal - Stilllegung von Diesel-PKW droht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. November 2022 seine bisherige Rechtsprechung zum Thermofenster fortgesetzt, indem er diese Abschalteinrichtung erneut für europarechtswidrig erklärte. Außerdem äußerte er sich zur Klagemöglichkeit von Umweltverbänden, die künftig Stilllegungen von Diesel-PKW gerichtlich durchsetzen könnten.

Mit dem gestrigen Urteil (Rs. C-873/19) hat der EuGH die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Autoherstellern, die bei der Zulassung geschummelt haben, noch einmal gestärkt und die Rechtswidrigkeit sogenannter "Thermofenster" erneut ausdrücklich festgestellt.

Viele Diesel-Autos bald wertlos?

Gleichzeitig geht von der heutigen EuGH-Entscheidung eine große Gefahr für Dieselfahrer aus. Denn indem der EuGH der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Klagebefugnis zugestanden hat, hat er für Umweltverbände die Möglichkeit geschaffen, eine Stilllegung von Diesel-Pkw in Deutschland gerichtlich durchzusetzen Die DUH oder andere Umweltorganisationen können nun gegen Typengenehmigungen für einen großen Teil der Diesel-PKW mit Euro 5 und Euro 6-Normen klagen. Erhalten sie Recht, müssen die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden, sodass sie praktisch wertlos sind.

Thermofenster-Autos bald von den Straßen?

Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist die Typenzulassung von Fahrzeugen von Volkswagen mit einem EURO 5-Motor. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat VW versucht, diese Motoren durch ein vom Kraftfahrbundesamt genehmigtes sogenanntes Software-Update vor der Stilllegung zu bewahren. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieses Software-Update das Problem keineswegs gelöst hat und dass möglicherweise sogar weitere Abschalteinrichtungen eingebaut wurden.

Der EuGH hat dazu bekräftigt: Thermofenster sind illegal und müssen entfernt werden. Da dies bei den betroffenen Motoren häufig technisch nicht möglich ist, kann dies bedeuten, dass betroffene Fahrzeuge mit verbotener Motorsteuerungssoftware als illegal aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Betroffene Autos

Betroffen sind VW- und Audi-Motoren aus den folgenden Entwicklungsreihen: EA 189, EA 288, EA 897 und EA 896, die nicht nur in Dieselfahrzeugen von VW und Audi, sondern auch in Porsche, Skoda und SEAT eingebaut wurden. Außerdem Dieselmotoren von anderen Herstellern wie Mercedes, Fiat, BMW und anderen. Erst vor einer Woche ordnete das Kraftfahrt Bundesamt den Rückruf von dem Model Meriva des Herstellers Opel aufgrund von entdeckten Abschalteinrichtungen an.

Hier ist es nun dringend angezeigt, rechtlich aktiv zu werden und die durch die Schummeleien der Hersteller erzeugten wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Die Erfolgschancen haben sich in diesem Jahr deutlich verbessert, nachdem der EuGH die Thermofenster am 14. Juli für illegal erklärt und der Generalanwalt beim EuGH mit offizieller Stellungnahme vom 2. Juni für Schadensersatzansprüche ausgesprochen hat.



Unser unverbindliches Angebot an Sie:

Sollten Sie einen Pkw mit einem der betroffenen Motoren oder Hersteller, melden Sie sich bei uns zu einem kostenlosen Erstgespräch oder machen den Schnellcheck auf unserer Webseite. In vielen Fällen ist die Geltendmachung eines hohen Schadensersatzes möglich und auch bereits vielfach erreicht worden.


Foto(s): pexels


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