EuGH-Urteil: Autokreditverträge können widerrufen werden

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Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 entschieden, dass die von deutschen Banken verwendeten Klauseln in Darlehensverträgen fehlerhaft sind und Verbraucher*innen ihre Darlehensverträge mit Vertragsschluss seit 10.06.2010 heute noch widerrufen können.  

In den Verfahren ging es auch um eine Vorlage zu einem Widerruf eines Autokredits gegen die Volkswagen Bank, die unsere Kanzlei vor dem Landgericht Ravensburg erwirkt hatte. Unser Verfahren wurde vom EuGH mit zwei weiteren Verfahren verbunden, so dass der EuGH auch über Verfahren gegen die Skoda Bank und die BMW Bank GmbH entschieden hat.

EuGH verbraucherfreundlich

Die verbraucherfreundlichen Urteile in mehreren Fällen (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) waren so zu erwarten, denn der EuGH folgt regelmäßig den Schlussanträgen des Generalanwaltes. Diese wurden am 15.07.2021 vom Generalanwalt Gerard Hogan in öffentlicher Sitzung verlesen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar: Den vom Generalanwalt aufgestellten Anforderungen zu einzelnen Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen kann kein bekanntes Darlehensvertragsmuster standhalten. Welche Anforderungen im Detail erfüllt sein müssen, haben wir für Sie in einem ausführlichen Newsbeitrag zusammengestellt. 

Mit mehreren Vorlagen beim EuGH zum Autokreditwiderruf zeigte das Landgericht Ravensburg klare Kante gegenüber der zuletzt eher bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Mit seinen Urteilen zum Widerrufsrecht stärkt der EuGH die Rechte der Verbraucher*innen. Es gilt, dass Darlehensverträge auch Jahre nach Vertragsschluss aufgrund unzureichender Pflichtangaben in den Widerrufsbelehrungen widerrufbar sind.

Was Verbraucher*innen jetzt tun können

Verbraucher*innen, die ihr Auto nach dem 10.06.2010 mit einem Darlehen finanziert haben und von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren möchten, sollten ihren Vertrag jetzt überprüfen lassen. Da die Verträge der Autobanken in den meisten Fällen den gleichen Inhalt haben, ist davon auszugehen, dass auch die Fehler in den Widerrufsbelehrungen nahezu aller Autobanken gleich sind.

Im Rahmen unserer kostenfreien Prüfung zeigen wir Ihnen zunächst auf, ob eine Widerrufsmöglichkeit noch besteht. Weiterhin ist inbegriffen, dass wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung machen und wenn Sie möchten, sogar den Widerruf für Sie erklären, so dass wir für Sie den kompletten Schriftverkehr sowohl mit der Versicherung als auch mit der Bank übernehmen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage unser schriftliches Prüfungsergebnis. Nachdem wir Ihren Vertrag geprüft und Ihnen das weitere Vorgehen erklärt haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen möchten. Das Vorgehen bis dahin ist für Sie völlig kostenfrei.

Foto(s): adobe stock, © Alexander Limbach

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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