Europäisches Patentamt ändert Fristenregelung

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Ein Hinweis für Patentanwälte:

Das EPA wird die 10-Tage-Regel ab dem 1. November 2023 abschaffen. Das bedeutet, dass der Tag der Übermittlung auch als Tag des Eingangs gilt. 

Alle Fristen werden nach dem tatsächlichen Datum des Bescheids berechnet. So hat beispielsweise ein Prüfungsbericht, der auf den 1. November 2023 datiert ist und eine Frist von 4 Monaten hat, ein Fälligkeitsdatum am 1. März 2024.


In der Vergangenheit gewährte das EPA eine Kulanzfrist von 10 Tagen, um Verzögerungen durch die Zustellung von amtlichen Mitteilungen auszugleichen. Durch die Automatisierung der Übermittlung dieser Bescheide ist die 10-tägige Kulanzfrist überflüssig geworden.


Mit dem abschaffen der 10-Tage-Regel für Anmelder verkürzt sich die Frist für die Beantwortung von Mitteilungen des EPA. Patentanwälte und Anmelder sollten daher sicherstellen, dass ihre internen Verfahren an diese Änderung angepasst werden. 


Für Patentanwälte, die mit ausländischen Anwaltskanzleien zusammenarbeiten, wird eine erhöhte Wachsamkeit in Bezug auf die Fristen erforderlich sein, da oft mehrere Schritte benötigt werden, um sicherzustellen, dass die Anweisungen rechtzeitig eingehen.


Es gibt jedoch einen Rechtsbehelf, wenn eine Mitteilung nicht rechtzeitig eingegangen ist. Wenn eine Mitteilung mehr als 7 Tage nach dem Datum der Mitteilung eingeht, werden alle Fristen um die Anzahl der Tage verlängert, die über diese 7 Tage hinausgehen.


Kontaktieren Sie uns bei Reich-ip wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Anmeldung benötigen. Unsere Patentanwaltskanzlei in München leitet Sie gerne durch den Prozess.

Mehr Information: Verwaltungsrat beschließt rechtliche Änderungen zur Unterstützung der digitalen Transformation | Epo.org

Regel 126 – Zustellung durch Postdienste (epo.org)



Foto(s): epo.org

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