Eurozins (Stockholms Berghantering): Neuer Betrug! Anwaltsinfo!

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Beim betrügerischen schwedischen Geldanlageportal „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) sind diverse Anleger offensichtlich einem weiteren Betrug, einem sog. "Follow-up-"Betrug, zum Opfer gefallen, worauf  Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die seit April zahlreiche geschädigte Anleger vertreten, hinweisen.

Schon bei den Anlegergeldern bei Eurozins besteht der klare Verdacht, dass diese nicht, wie auf der Website mit fabelhaften Versprechungen ausgeführt, bei mit Eurozins zusammen arbeitenden Banken  angelegt wurden, sondern von den Anlegern auf Konten anderer Kontoinhaber überwiesen und von diesen aber nicht angelegt, sondern gleich abgehoben und veruntreut wurden.

Inzwischen machte eine neue Betrugsmasche die Runde, bei der Telefonverkäufer eines Unternehmens namens ift die Anleger kontaktierten und diesen neue Geschichten erzählten, die Anleger hoffen ließen: Teilweise wurde mitgeteilt, dass Eurozins insolvent sei und ein Treuhänder die Gelder verwahren würde, teilweise den erstaunten Anlegern auch mitgeteilt, dass Eurozins mit Ift "fusionieren" würde und die Anlegergelder somit zur Auszahlung, teilweise in Form von Aktien wie Allianz-Aktien- bereit stehen würden.

Allerdings, man höre und staune, sei Voraussetzung, dass die Anleger nochmals erhebliche Beträge für den Kauf der Allianz-Aktien überweisen würden, dann würde das Geld umgehend zurück bezahlt werden.

Diverse Anleger berichten nun davon, dass die die angeforderten Gelder überwiesen hätten, aber die Frist zur Rückzahlung, teilweise der 22.11.2021, inzwischen abgelaufen sei und sie keine Gelder erhalten hätten. 

Offensichtlich war dies nur wieder eine "Spielart" des sog. "Follow-up"-Betruges, um Anleger zum erneuten Überweisen von Geldern zu bewegen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betreut bereits seit April geschädigte Eurozins-Anleger und konnte bereits erreichen, dass für 2 Anleger, die ihr Geld an eine Bank in den USA überwiesen hatten, dieses gesichert werden und an die Anleger wieder ausbezahlt werden konnte. Eile ist geboten, um eventuell noch Gelder zu sichern. 

Die Haftung weiterer Verantwortlicher, z.B. wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB, sollte geprüft werden, ebenso wie Maßnahmen zur sog. "Rückgewinnungshilfe" im eventuellen Strafverfahren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage.


Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren auf die Gebiete des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut und geschädigte Eurozins-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden



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