Eurozins: Was können Anleger tun? Es eilt! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter für vermeintliche Festgeldanlagen Eurozins (www.euro-zins.com) "Stockholms Berhantering AB" aus Stockholm erkennen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg immer mehr Anleger, dass sie leider vermutlich einem schweren Betrugsfall aufgesessen sind.

Schon die deutsche BaFin hatte mit Datum vom 02.07.2021 auf ihrer website www.bafin.de z.B. mitgeteilt, z.B. davon auszugehen ist, dass es sich bei den (Festgeld-)Verträgen um Fälschungen handeln würde, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen.

Die Gefahr, dass die Gelder für die Anleger somit gar nicht angelegt, sondern gleich abgehoben und veruntreut werden, ist somit sehr groß. Inzwischen haben diverse Banken aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland bestätigt, dass Betrug vorliegen würde, erste Strafanzeigen wurden von Anlegern gestellt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen.

Vermutlich handelt es sich bei "Eurozins"- Stockholms Berghantering AB nur um ein "Briefkastenunternehmen", denn es wurde laut Handelsregisterauszug erst im Jahr 2016 mit einem geringen Stammkapital gegründet, an der Firmenadresse befindet sich ein Büroservice.

Auch den Angaben weiterer Telefonverkäufer, die die Anleger gerade anrufen, dass das Geld für die Anleger treuhänderisch verwaltet werde, ist leider kein Glauben zu schenken, denn dies ist mit erheblichen Drohungen verbunden, denn die Anrufer fordern die Anleger teilweise dazu auf, noch weitere erhebliche Beträge -diesmal teilweise in die Schweiz- zu überweisen, z.B. für diverse "Aktienkäufe", sonst wäre das angelegte "Festgeld" verloren.

Auch hier braucht nicht erwähnt zu werden, dass Anleger Vorsicht walten lassen sollten, weitere Gelder zu überweisen, denn auch diese könnten anschließend verloren sein.

Bei den Banken, an die Gelder überwiesen werden sollte, wurden nach Angaben diverser Banken inzwischen teilweise Ermittlungen aufgenommen, Anleger, die noch nichts unternommen haben, sollten hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend handeln. Eventuell können/konnten hier bei einigen Banken noch Gelder sicher gestellt werden, auf die Anleger anschließend im Wege der sog. "Rückgewinnungshilfe" zugreifen könnten.

Die Empfänger-Banken müssten sich sowieso teilweise unangenehme Fragen stellen lassen, warum sie im Rahmen der Geldwäsche- und Betrugsprävention nicht bemerkt haben, dass hier Betrug vorliegt, zumal sowieso teilweise die Konten auf den Namen der Anleger eingerichtet werden sollten aber von anderen Personen abgehoben wurden, wie inzwischen festgestellt werden konnte.

Dr. Späth  & Partner Rechtsanwälte prüfen daher auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen diverse involvierte Banken im In- und Ausland, z.B. wegen Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften und eventueller unerlaubter Handlung, § 826 BGB, z.B. wegen "Beihilfe zum Betrug", eventuelle Hintermänner, aber auch angebliche "Treuhänder".

Ein schnelles Handeln kann dabei sinnvoll sein.

Inzwischen haben auch diverse RS-Versicherung die Kosten für ein Vorgehen der Anleger übernommen, und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger.

Anleger, die über Eurozins, "Stockholms Berghantering AB" (euro-zins.com) aus Stockholm ihr Geld angelegt haben, sollten unbedingt umgehend handeln und, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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