EVG Energie pro Vita Genossenschaft – Warnzeichen

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EVG Energie pro Vita Genossenschaft mit Sitz in Horb am Necker lässt ihre Mitglieder im Unklaren und versäumt wiederholt Frist für Generalversammlung 


EVG Energie pro Vita Genossenschaft: eine Bestandsaufnahme

Im Jahr 2012 wurde die EVG als Energievermögensgenossenschaft gegründet und ist im Genossenschaftsregister unter der GnR 720168 des AG Stuttgart eingetragen. Investierende Mitglieder können entgeltlich als Einmalzahler oder Ratenzahler Genossenschaftsanteile erwerben. Je nach Beitrittszeitpunkt wurde eine Mindestverzinsung von 3,75 % bis 6 % versprochen. Beim Eintritt wird zudem ein Eintrittsgeld von 6,25 % der Anlagesumme fällig.

Darüber hinaus bietet die EVG eine Minisolaranlage (mobiles Kraftwerk), einen Notstrom- Akku (Energy-mate) und eine Infrarotheizung an.

Investitionsprojekte der EVG sind laut Webseite zwei Photovoltaikbestandsanlagen auf Sizilien und Sardinien.

In den letzten Jahren wurden weder Mitgliederversammlungen durchgeführt noch Abschlüsse veröffentlicht.

Zuständig für die Überprüfung der EVG ist der Prüfungsverband Deutscher Wirtschafts-, Sozial- u. Kulturgenossenschaften e.V. mit Sitz in Dessau.

EVG Warnzeichen: keine Mitgliederversammlung

Auf der Webseite ist eine Teilnahmeerklärung für die letzte Generalversammlung am 19.12.2019 für die Jahre 2017 und 2018 sowie die Tagesordnung herunterzuladen. Die Generalversammlung für die Jahre 2021 und 2022 sei frühestens für Dezember 2023 geplant, bislang aber nicht durchgeführt. Nach § 24 Abs. 1 der Satzung der EVG soll die Generalversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden.

EVG Warnzeichen: keine Abschlüsse

Jahresabschlüsse und Bilanz sind weder im Bundesanzeiger noch im Unternehmensregister noch im Genossenschaftsregister veröffentlicht. Nach § 33 Abs. 3 der Satzung der EVG hat der Vorstand innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) aufzustellen.

EVG Warnzeichen: kein Geschäftsbericht

Nach § 33 Abs. 4 muss zusammen mit dem Jahresabschluss sogar ein Geschäftsbericht aufgestellt werden, in welchem der Geschäftsverlauf und die Lage der Genossenschaft so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

FINANZTEST warnt vor Anlagegenossenschaften

Bereits seit vielen Jahren warnt FINANZTEST vor sog. Anlagegenossenschaften. Wenn diese ihre Mitgliederversammlungen nicht durchführen und keine Bilanzen veröffentlichen, kommen diese auf eine sogenannte Warnliste.

Lange Kündigungsfristen wirksam?

Die Satzung der EVG sieht eine sehr lange Kündigungsfrist von fünf Jahren vor. Die Kündigung soll zudem erst zwei Jahre nach Beitritt möglich sein. Kündigungsfristen können bei Genossenschaften sehr lange sein. Es müssen aber bestimmte Grenzen eingehalten werden, damit die Kündigungsfrist nicht unwirksam ist. Denn dann gilt die gesetzliche Regelung, die eine Kündigung mit einer Frist von nur drei Monaten zum Jahresende zulässt. Fachanwalt Dr. Johannes Bender von der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher die Kündigungsfristen prüfen zu lassen, um den tatsächlich wirksamen Kündigungszeitpunkt festzustellen.  

Widerruf möglich?

Daneben besteht in zahlreichen Fällen die Möglichkeit den Widerruf des Beitritts zu erklären, womit eine lange Kündigungsfrist im Einzelfall umgangen werden kann.

Mitgliedernetzwerk beitreten

Daher können wir nur alle Mitglieder, die die Hoffnung hegen, ihre Investition in die EVG Energie pro Vita Genossenschaft noch zurückzuerhalten, auffordern, sich zu vernetzen und mit uns in Kontakt zu treten, um Informationen zu teilen und für die nächste Generalversammlung vorbereitet zu sein und Transparenz einzufordern, wie es um die Finanzen der Genossenschaft wirklich steht.

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann bietet insofern, die Aufnahme unter den Mailverteiler an:

info@bender-pfitzmann.de

oder den direkten Kontakt über Kontaktformular auf der Homepage:

https://www.bender-pfitzmann.de/kontakt/

Hinterlassen Sie dort Ihre Kontaktdaten und Sie erhalten weitere Informationen, was Sie tun können, um ihr Investitionskapital nicht zu verlieren.

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der EVG Energie pro Vita Genossenschaft eine kostenlose Erstberatung an.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen bei gescheiterten Genossenschaftsbeteiligungen.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

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