Eyemaxx Real Estate: Insolvenz! Anlegervertretung! Info!

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Unternehmen Eyemaxx Real Estate AG, das vor kurzem mitgeteilt hatte, dass es die halbjährlichen Zinszahlungen für die Unternehmensanleihe 2018/2023 nicht fristgerecht zahlen kann, hat nun inzwischen Medienberichten zufolge beim Landesgericht Korneuburg einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Grund hierfür sollen bei dem Unternehmen, dass in der Immobilienentwicklung tätig sein soll, bisher nicht eingegangene Zahlungszuflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheitere Finanzierung sein. Auch durch die Corona-Krise soll es bei mehreren Projektentwicklungen zu Verzögerungen gekommen sein, auch Lieferketten sollen gestört gewesen sein.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg schlechte Nachrichten für die betroffenen Anleiheanleger des Unternehmens (die Eyemaxx Real Estate hatte mehrere Anleihen ausgegeben), die umgehend ihre Interessen bündeln sollten, damit die Interessen der Anleger ordnungsgemäß vertreten werden. So ist z.B. für Anleger zu prüfen, ob die Einrichtung eines Gläubigerausschusses sinnvoll ist oder auch, ob die Interessen bei Gläubigerversammlungen ausreichend vertreten werden.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und juristisch überprüfen lassen, so ist z.B. auch zu prüfen, ob den Anlegern im Rahmen von z.B. Restrukturierungsmaßnahmen oder im Rahmen der Fortführung des Unternehmens angebotene Zahlungen ausreichend sind oder ob weitere Zahlungen, z.B. zuzüglich "Besserungsschein" verlangt werden können, oder welche sonstigen juristischen Möglichkeiten bestehen.

Auch weitere Schadensersatzansprüche für die Anleger wie z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung u.a. können geprüft werden.

Betroffene Anleger der Eyemaxx Real Estate AG können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, um somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon zahlreiche Anleihegläubiger erfolgreich vertreten hatten.  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema