Facebook-Account gesperrt und deaktiviert – Was kann man tun?
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Facebook gehört zu einem der größten und bekanntesten sozialen Netzwerke, das viele Menschen zur Kommunikation oder zum Hochladen von Bildern nutzen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der eigene Account auf einmal gesperrt, gehackt oder deaktiviert wurde, sodass man keinen Zugriff mehr hat. Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt mehrere Betroffene, denen genau dies passiert ist. Alle Fälle haben gemeinsam, dass die Betroffenen in der Regel zwar schnell tätig werden und Facebook kontaktieren. Gleichzeitig führen diese Schritte zumeist nicht zum gewünschten Erfolg. Was genau kann man also tun, wenn der Account deaktiviert wurde und wie sollte man am Besten vorgehen?
Erste Schritte: Selbst tätig werden
Wenn der Facebook-Account gesperrt wurde, erhält man beim nächsten Anmeldeversuch eine entsprechende Meldung, dass das Konto deaktiviert wurde.
Man sollte sich nun Gedanken machen, warum die Deaktivierung erfolgte und ob man gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Einige Beispiele können sein:
- Gepostete Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen
- Verdacht auf Verwendung eines falschen Namens bzw. einer falschen Identität
- Verdacht auf Belästigung anderer Nutzer, durch z.B. Werbung oder Reklame
Falls Sie glauben, dass der Account fälschlicherweise deaktiviert wurde, ist es in einem weiteren Schritt sinnvoll die Seite
https://de-de.facebook.com/help/contact/260749603972907 aufzurufen, um Einspruch gegen die Sperrung einzulegen. Dazu gehört mitunter auch, dass man den eigenen Personalausweis hochlädt, um die eigene Identität nachzuweisen (www.facebook.com/login/identify).
Nach diesen Schritten sollte man sich nach unserer Einschätzung ca. 5 bis 7 Tage Zeit nehmen, um Facebook auch die Möglichkeit zur Reaktion und Prüfung des Vorgangs zu geben.
Zweiter Schritt: Anwalt einschalten! Rechtliche Möglichkeit nutzen!
Da Facebook meist lediglich mit Standard-Emails reagiert und den Zugang nicht einräumt, sondern nur die Prüfung des Vorgangs in Aussicht stellt, sind die Möglichkeiten der Betroffenen oftmals nach einigen Versuchen aufgebraucht. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie man weiter vorgeht.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlegend besteht die Möglichkeit einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist dieser Schritt auf jeden Fall sinnvoll, da so möglichst alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden können. Wenn man die Kosten selbst tragen muss, sollte genau abgesprochen werden, welches Kostenrisiko bestehen könnte und welche Schritte daher sinnvoll erscheinen.
Rechtlich betrachtet besteht ein Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk zwischen den Betroffenen und Meta Platforms Ireland Ltd., weshalb die Betroffenen als Inhaber des Kontos Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil haben.
Konkretes Vorgehen
Als Rechtsanwalt kann man außergerichtlich tätig werden und Facebook zur Einräumung des Kontozugriffes auffordern. Da die Kanzlei AdvoAdvice bei Facebook bzw. Meta bereits durch andere Verfahren bekannt ist, kann dies hilfreich sein, um die Einräumung des Kontozugriffes schnell durchzusetzen.
Sollte eine außergerichtliche Tätigkeit scheitern, können auch gerichtliche Möglichkeiten genutzt werden und ein sog. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. Sofern das Gericht diese Verfügung erlässt und eine vorläufige Entscheidung in der Sache trifft, sollte Meta umgehend reagieren. Achtung: Ein solcher Antrag kann nur gestellt werden, wenn man noch nicht zu Lange Kenntnis des Vorgangs hat.
Erfahrungen der Kanzlei AdvoAdvcie
Die Kanzlei AdvoAdvice konnte bereites mehreren Personen dabei erfolgreich helfen, wieder Zugriff zu ihrem Facebook-Profil zu erhalten. In den meisten Fällen ging es um gehackte Accounts, in einem anderen Fall aber auch um einen „normal“ gesperrten bzw. deaktivierten Account.
Nachdem mehrere einstweilige Verfügungen erstritten wurden, reagiert Facebook bzw. Meta nun auch immer öfter auf außergerichtliche Anschreiben. Ob ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, kann dabei nicht sicher gesagt werden. Die zeitliche Abfolge lässt sich hier aber sicher feststellen.
Zuletzt wurde bei dem gesperrten Profil unter dem 16.05.2022 ein Schreiben an Meta versandt. Knapp eine Woche später meldete sich eine mit der Prüfung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bei den Experten der Kanzlei AdvoAdvice, um einige konkretisierende Rückfragen zu stellen. Eine knappe Woche später wurde das Profil wieder hergestellt und es waren noch alle hochgeladenen Dateien und Bilder vorhanden, sodass der Betroffene sein Profil nun endlich weiter nutzen konnte.
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser äußerte sich zu seinen Erfahrungen wie folgt:
„In vielen Fällen wird Facebook von den betroffenen Personen als Erinnerungs- und Kommunikationsplattform aber auch für die Verwaltung geschäftlicher Seiten genutzt. Der soziale Stellenwert ist damit sehr hoch. Zu berücksichtigen ist auch, dass man bei kommerziellen Drittanbietern eine Verifikation über Facebook vornehmen kann. Solange man selbst keinen Zugriff auf das Profil hat, weiß man schlicht und ergreifend nicht, was hinter verschlossener Tür geschieht. Es empfiehlt sich aus unserer Sicht daher, unmittelbar tätig zu werden und auf den Zugang zum Profil zu beharren.“
Sollten Sie Hilfe benötigen, um wieder Zugang zu Ihrem Facebook-Profil zu erhalten, können Sie sich gerne unter info@advoadvice.de oder 030 921 000 40 melden.
Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Verfügung und stellen bei Ihrer hoffentlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage.
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