Facebook Datenleck, spezialisierte Kanzlei informiert, kostenfreie Erstbewertung

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Eser LAW

Der Facebook Datenskandal ist in aller Munde. Bekanntlich haben Kriminelle infolge eines Datenlecks im Frühjahr 2021 über Millionen von Facebook- Kundendaten erbeutet. 

In Deutschland sollen von diesem Facebook Datenleck mehr als 6 Millionen Nutzer betroffen sein.

Die geleakten Informationen umfassen vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus.

Aufgrund des enormen Missbrauchsrisikos empfiehlt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser in diesem Zusammenhang sich von einem versierten und erfahrenen Verbraucherschutzanwalt zeitnah beraten und aufklären zu lassen.

Kriminelle können mit den gestohlenen Daten enorme Schäden verursachen, beispielsweise können die Kreditkartennummern abgegriffen und damit teure Onlinebestellungen durchgeführt werden.

Mit Ihrer Telefonnummer und Ihren persönlichen Daten können kriminelle sogar ihre eigenen Konten, übernehmen, zum Beispiel bei wie Amazon, Netflix und der Telekom.

Auch können so die Zugangsdaten zu der Online- Bank übernommen werden.

Weiterhin werden häufig sogenannte Phishing SMS versendet, die gefälschte Paketbenachrichtigungen enthalten. Wenn man den SMS-Link aufruft, wird man auf eine Malware-Seite umgeleitet und z.B. weiter sensible Daten illegal abgefragt. Auch kann ein schädlicher Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr Handy erfolgen.

Bei der seit 18 Jahren bestehenden Verbraucherschutzkanzlei ESER LAW können Sie Ihre Ansprüche zunächst kostenfrei bewerten lassen.

Wir führen auch die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung und teilen Ihnen mit, wenn eine kostendeckende Zusage vorliegt.

Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Schritte und klären Sie hier umfassend auf.

Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, können Sie bei uns Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld kostenlos prüfen lassen!


Betroffene können jetzt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € gegenüber Facebook wegen Verstößen gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geltend machen. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst.

Den vom Datenskandal betroffenen steht nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser Schadensersatz sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu. Besonders wichtig ist hierbei, dass den Geschädigten auch ein Anspruch auf Ersatz aller zukünftigen Schäden zusteht.

So hat beispielsweise am 14.09.2022 das Landgericht Zwickau durch ein Versäumnisurteil Facebook zur Schadenersatzzahlung in Höhe von 1000 EUR verurteilt. Das Landgericht ist der Auffassung, dass durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22) ist.

Darüber hinaus muss Facebook dem Kläger auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.

Die Urteile zeigen, dass die Datenschutzverstöße von deutschen Gerichten ernst genommen und geahndet werden, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der bundesweit bereits zahlreiche Betroffene vertritt.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.

Da es in Deutschland noch keine Sammelklage in Form eines Musterverfahrens gibt, empfiehlt Rechtsanwalt Eser eine Individualklage. Eine Individualklage ist das in Deutschland übliche Verfahren bieter erhebliche Vorteile zu einem potentiellen Musterverfahren in der Zukunft..

Wie die bisherigen Entscheidung belegen, lohnt sich eine Überprüfung und kann zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 5000 EUR führen.

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen.

Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Foto(s): kemal eser

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