Facebook Foto Urheberrecht Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH (marionskochbuch) durch Kanzlei Albrecht-Bischoff

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Die Kanzlei Albrecht-Bischoff mahnt auch weiterhin für die Knieper Verwaltungs GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Lichtbildern/Fotos ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr. 

Zum Hintergrund

Die Knieper Verwaltungs Gmbh geht auch weiterhin gegen die Verwendung von Essen / Rezept – Fotografien vor.

Uns liegt aktuell eine Abmahnung wegen der Verwendung eines Fotos einer Schweine Haxe – Eisbein auf facebook zur Prüfung vor. 

Nach Angaben in der Abmahnung ist die Knieper Verwaltungs GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den beanstandeten Fotografien von zubereiteten Rezepten. Herr Folkert Knieper, Betreiber der Internetplattform Marions Kochbuch, sei Fotograf und somit Rechteinhaber der Bilder. Die Nutzungsrechte an den Fotografien habe Herr Folker Knieper der Knieper Verwaltungs GmbH übertragen. 

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, Fotografien des Folker Knieper ohne die nötige Lizenz und ohne Urhebernennung im Internet (gewerblich) verwendet zu haben. 

Gefordert wird binnen Frist (Zitat):

·     „das Foto von der Website unverzüglich zu entfernen und die Bilddatei auf dem Server zu löschen.

·     sich durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Ein Vorschlag liegt bei.

·     unserer Mandantin Schadensersatz in Höhe von 1.208,00 Euro zu zahlen sowie von den bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) in Höhe von 800,38 Euro freizustellen.“

Bezüglich der Berechnung des Schadensersatzes wird von einem Bildhonorar der MFM im Wege der Lizenzanalogie ausgegangen für die Nutzung eines Bildes für 1 Jahr ohne Bildquellennachweis. 

Hinsichtlich der geltend gemachten Anwaltsgebühren wird von einem Streitwert i.H.v. 7.208,- Euro ausgegangen.


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. 

Hier sollte keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben werden, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind (Stichwort: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung).

Auch der geltend gemachte Schadensersatz und die Anwaltsgebühren lassen sich mit einer guten juristischen Argumentation oftmals reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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