Facebook II - Reichweite der verwendeten Cookies

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Kurz & bündig

  • Nach den vergleichsweise neuen Datenverarbeitungsregeln von Facebook verfolgen sog. Cookies jetzt auch Nicht-Mitglieder des Netzwerks.
  • Nach einer Studie der Freien Universität Brüssel verstoßen die neuen Regelungen in vielen Fällen gegen Datenschutz- und Verbraucherschutzvorschriften.

Die Anfang 2015 aktualisierte „Data Use Policy” von Facebook verstößt nach einer von der belgischen Datenschutzbehörde in Auftrag gegebenen Studie gegen europäischen Daten- und Verbraucherschutz. Bereits vorher kritisierte Standardeinstellungen zum Privatsphärenschutz hätten sich materiell kaum geändert, lediglich bestehende Verfahren seien klarer beschrieben worden. Verhaltensbasierten Werbemaßnahmen kann bei entgegenstehendem Willen nur im Wege des „Opt-Out” begegnet werden. Immerhin: Facebook beschreibt den Weg dorthin.

Rechtlich problematisch ist eine in die Nutzungsbedingungen eingefügte Klausel, die es erlaubt, nutzergenerierte Inhalte für kommerzielle Zwecke zu nutzen, ohne dass der Nutzer kontrollieren kann, wann und in welcher Weise dies geschehen kann. Selbst bei Nicht-Nutzern nutzt das Unternehmen seine Tracking-Praxis. Zwar informiert Facebook den Betroffenen, dies verstößt indes gegen Art.5 Abs.3 der RL 2002/58/EG (Cookie-RL), der eine vorherige Einwilligung erfordert. Auch weitere Datenschutzrechte, wie z. B. Widerspruchs- oder Löschrechte, werden nicht ausreichend geachtet. Ferner sollen einige Nutzungsbedingungen gegen die RL über missbräuchliche Bedingungen über Verbraucherverträge (RL 93/30/EWG) verstoßen.

Wer der massiven Sammlung persönlicher Daten durch Facebook entgegenwirken möchte, ist momentan noch auf den eigenen verantwortungsvollen Umgang mit seinen Daten verwiesen. Mit Blick auf die stetige Ausweitung der Datensammlung auch auf nicht registrierte Mitglieder bleibt abzuwarten, wie lange Verbrauchschutzbünde noch von Hilfe mittels gerichtlicher Inanspruchnahme absehen.

RA Marc E. Evers / Wiss. Mit. Julius Pieper


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