Fahren unter Cannabis: Wo ist die Grenze?

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Immer wieder Drogen und Straßenverkehr. Bei einer Fahrt unter dem Wirkstoff THC drohen Konsequenzen für die Fahrerlaubnis.

Bußgeldverfahren droht

Zunächst wird gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Dieses endet meist mit der Verhängung eines Fahrverbotes von wenigen Monaten, sowie einer Geldbuße. Nach Ablauf des Fahrverbotes darf grundsätzlich wieder gefahren werden.

Die Führerscheinstelle wird aktiv

Damit ist die Angelegenheit nicht für die Betroffenen erledigt. Es folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern keine positive Fahreignungsbegutachtung (MPU) erfolgt. Dies hat wohlgemerkt nichts mit dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren zu tun. Denn die Führerscheinstelle will nicht „strafen“, sie beruft sich auf die „Verkehrssicherheit“.

Wo ist der Grenzwert?

Immer wieder stellt sich daher die Frage, ob hierfür die Grenzwerte der sogenannten Grenzwertkommission als absolute Grenze maßgeblich sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich nun in einem weiteren Beschluss aus dem Jahre 2016 (Aktenzeichen 11 CS 16.690) für die Beachtung dieser Grenze ausgesprochen. Dies bedeutet, dass bereits ab einer THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm / Milliliter Blut von den Führerscheinstellen und damit den Verwaltungsgerichten von fehlendem Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kfz ausgegangen werden kann. Diese Grenzen sind jedoch nicht starr und werden wie gesagt von den Gerichten unterschiedlich angewendet.

Wenn die Entscheidung einer Führerscheinstelle zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen-Gutachtens dann unanfechtbar gefällt wurde, ergeben sich mehrere Handlungsmöglichkeiten für den Betroffenen. Wichtig ist vor allem, sich frühzeitig sowohl in juristische, als auch in verkehrspsychologische Beratung zu begeben, damit das Fahreignungsgutachten frühzeitig beigebracht werden kann. So kann die Entziehung der Fahrerlaubnis in den meisten Fällen verhindert werden.

Weitere Informationen zum Thema befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema