Fahreridentifikation bei Ordnungswidrigkeiten

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Jeder, der schon einmal einen Anhörungsbogen nach Hause bekommen hat, kennt das Bild, welches am Rand abgedruckt ist. Dieses soll den Fahrer zeigen. Und oft fragt man sich, auf Grund geringer Qualität: „Bin ich das etwa?“

Zunächst:

Um jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu verurteilen, muss die Fahrereigenschaft feststehen. Halteranzeigen, wie sie beispielsweise in den Niederlanden erfolgen, existieren in Deutschland grundsätzlich nur bei Halte-/Parkverstößen.

Daher:

Tätigen Sie als Betroffener bitte keinerlei Aussage. Insbesondere füllen Sie den sogenannten Anhörungsbogen nicht aus. Oftmals versucht die Bußgeldbehörde Druck auf Sie auszuüben, in dem der Eindruck einer Pflicht zum Ausfüllen erweckt wird. Als Betroffener eines Bußgeldverfahrens haben Sie jedoch, wie der Beschuldigte eines Strafverfahrens, ein vollumfängliches Schweigerecht. Auch die Angabe einer anderen Person als Fahrzeugführer ist jedoch keine gute Idee. Vielmehr kann hierdurch der Strafbestand einer „falschen Verdächtigung“ erfüllt werden.

Eignung des Fotos zur Identifikation?

Das Foto des Fahrzeugführers muss grundsätzlich zur Identifizierung geeignet sein.

Sie erkennen sich? Das bedeutet generell noch nichts.

Das Ihnen vorliegende Bild ist so klein, dass eine Identifizierung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Zur Überprüfung der Chancen sind größere Originalbilder notwendig. Letztendlich kommt es auf einzelne Merkmale (beispielsweise Nase, Augenbrauen, Ohren, Kopfform und Augen) an. Wann ein Foto zur Identifizierung geeignet ist, war bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Bereits auf Grund des Umstands dass Ihnen als Betroffener regelmäßig keine Akteneinsicht gewährt wird, lohnt sich die Beauftragung eines Verteidigers. Dieser beantragt Akteneinsicht, überprüft die Qualität der Originalbilder in der Akte und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Als spezialisierter Verteidiger stehe ich Ihnen gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Rufen Sie mich gerne an und schildern Sie Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen Infogesprächs

In dringenden Fällen und außerhalb der Bürozeiten (Mo-Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr) erreichen Sie mich unter der Notfallnummer in meinem Profil.


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