Fahrverbot für das Telefonieren

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Wer wiederholt wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot zu Geldbußen verurteilt wird, muss sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Allerdings reichen 7 Eintragungen im Verkehrszentralregister in 4 ½ Jahren nicht aus, um eine beharrliche Pflichtverletzung anzunehmen (OLG Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1576/12).


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