Falsche Schufa-oder Creditreform-Einträge - Dagegen sind Sie nicht machtlos

  • 3 Minuten Lesezeit

In Deutschland kommen jährlich Millionenumsätze und Dienstleistungsvereinbarungen nicht zum Abschluss, weil Einträge in den Auskunftssystemen von Creditreform, Schufa oder Infoscore schlechte Ratings aufweisen und so die Bonität eines Vertragspartners in Frage stellen.

So hat beispielweise das Landgericht München entschieden, dass der aus Spanien stammende Mobilfunkanbieter Telefónica [O2] nicht einfach auf der Grundlage von AGB Verbraucherdaten seiner Privatkunden an die Schufa weitergeben darf,  vgl. LG München I, Urteil vom 25.04.2023 - Az.: 33 O 5976/22. Dies stelle einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGO) dar.


Was Unternehmen anbelangt, ist sich die Rechtsprechung noch uneins, ob diese sich gegenüber Auskunfteien ebenso auf die DSGVO mit der Folge eines Unterlassungsanspruchs berufen können. Das Oberlandesgericht in Dresden meint, dass sich nur natürliche Personen auf die Vorschriften der DGVO berufen können, da nur diese Träger von Rechten und Pflichten aus der Verordnung sein sollen, vgl. OLG Dresden, Az. 4 U 1377/22. Das Urteil bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanz am Landgericht Zwickau. Anders beurteilte zuvor im Jahre 2020 das Landgericht Hamburg: Die DSGVO und die darin geregelten Ansprüche seien für Unternehmen jedenfalls (auch) dann anwendbar, sofern der in Rede stehende Eintrag bei einer Auskunftei eine Zuordnung zur dahinter stehenden natürlichen Person zulasse, vgl. Landgericht Hamburg am 20.11.2020, Az.324 O 30/20.


Allerdings: Unbeschadet der Diskussion um die Anwendbarkeit der DSGVO kann sich auch aus anderen Aspekten heraus ein Unterlassungsanspruch ergeben. Denn Einträge sind auch selbst inhaltlich nicht immer korrekt und das kann mehrere Gründe haben: Von der Namensverwechselung bis zu Datenbankfehlern ist alles möglich, auch kann es schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechende Einträge geben, oder belastende Einträge, die schon längst hätten gelöscht werden müssen. Rechtsanwalt Fabian Fritsch weiß, dass zahlreiche Einträge auch auf Fehler der privaten Dienste zurückzuführen sind: “Wie auch immer: sollte ein Eintrag falsch oder unzulässig sein und die Geschäftstüchtigkeit eines Unternehmens oder der dahinterstehenden Privatperson in Frage stellen und kommt deswegen ein Geschäft nicht zustande, können Unterlassungs- und Schadenssersatzansprüche im Raum stehen. Erstmal gegen ‘irgendwen’ letztendlich aber gegen den Dienst selbst, der seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt.


Vor einem Schadenssersatz ist es aber dringend geboten, falsche und geschäftsschädigende Einträge löschen zu lassen. Dazu können betroffenen Unternehmen das Rechtsmittel der Einstweiligen Verfügung nutzen, allerdings nur innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis über den falschen Eintrag. Danach muss geklagt und das Ergebnis des Verfahrens abgewartet werden. Dienste wie Schufa, Creditreform und Infoscore müssen sich auch fragen lassen, wie man mit gespeicherten Daten umgeht und ob wirklich alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Im privaten und außergerichtlichen Verfahren reagieren diese Dienste meist nicht wie gewünscht, sondern nur mit Formschreiben. Leicht als falsch zu erkennende Einträge werden gegebenenfalls gelöscht, natürlich ohne Anerkenntnis einer Schadensersatzverpflichtung.


Fritsch: „Es bleibt also weiterhin spannend. Die Auskunfteien laufen Gefahr, gerichtlich immer weitergehender angreifbar zu werden. Schäden können aber durchaus gut nachvollziehbar entstanden sein, z.B. wenn ein Auftrags- oder Umsatzausfall zur Insolvenz eines Unternehmens geführt hat. Hier geht es dann nicht nur um die insolvenzrechtlichen Ansprüche, das fälschlicherweise Belasteten, sondern auch um privatrechtliche Ansprüche.” Rechtsanwalt Fabian Fritsch steht allen Opfern von Schufa, Creditreform und Infoscore gerne als Ansprechpartner zu den aufgeführten Themen zur Verfügung.


oder telefonisch einen Termin ausmachen 0800 000 1963



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Fritsch

Beiträge zum Thema