Fareds-Abmahnung - „Pay the Ghost“

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet Abmahnschreiben an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Pay the Ghost“.

„Pay the Ghost“ handelt von einem Professor (Nicolas Cage), der seinen Sohn (Jack Fulton) versucht, wiederzufinden, der bei einer Halloween-Parade verschwunden ist.

Illegales Filesharing betreibt derjenige, der über seinen Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse die streitgegenständigen Werke anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download anbietet. Auch dieser Abmahnung ist der Vorwurf des unerlaubten Filesharings zu entnehmen. Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Anwälte von Fareds den Abgemahnten zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 835,00 Euro auf.

Wie gehe ich gegen eine Abmahnung von Fareds am besten vor?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen, die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die Frage der Haftung lässt sich nicht pauschal beantworten. Generell wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich für seine eigenverantwortliche Urheberrechtsverletzung haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten ist. Die Störerhaftung kann aber auch beschränkt werden, so hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich dann nicht haftet, wenn der Täter ein volljähriges Familienmitglied ist (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Es sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und Regelungen enthalten kann, die für Sie nachteilig sind. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Sie sollten kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da ein solches häufig von juristischen Laien verfasst wurde und deshalb Ungenauigkeiten enthalten kann. Im schlimmsten Fall können solche Ungenauigkeiten dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Fareds wegen der widerrechtlichen Verwertung von „Pay the Ghost“ erhalten haben, nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs und rufen Sie uns an. Wir sind sieben Tage in der Woche für Sie erreichbar und freuen uns, wenn wir auch Ihnen mit der Abwehr Ihrer Filesharing-Abmahnung helfen können.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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