Februar 2020: Neue Abmahnung durch von Appen Jens legal Rechtsanwälte für die HSV Fußball AG

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Haben Sie eine Abmahnung von der HSV Fußball AG erhalten?

Erfahrungsgemäß haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der HSV Fußball AG erhalten, da Sie meinen vorliegenden Rechtstipp lesen. In dem mir vorliegenden konkreten Fall mahnt die Kanzlei von Appen Jens legal die angeblich rechtswidrige Verwendung der HSV-Raute und des Akronyms „HSV“ ab. Dabei geht es um das Angebot von Wallpapers, die ohne Einwilligung der HSV Fußball AG mit den o. g. Marken versehen sein sollen. Die Abmahnung stützt sich hierbei auf die rechtswidrige Nutzung der Bildmarke „Raute“, der Wortmarke „HSV“ und die Bezeichnung HSV als Geschäftsbezeichnung und Name gemäß § 12 BGB.

2. Was fordert die HSV Fußball AG von Ihnen?

In der Folge verlangt die Kanzlei von Appen Jens legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die in dem mir vorliegenden Fall vorsieht, eine von der HSV Fußball AG nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung zu bezahlen.

Ferner wird die Erstattung von Abmahngebühren gefordert. Als Streitwert sind 50.000 EUR festgesetzt worden. Auf dieser Basis beträgt eine 1,3-fache Geschäftsgebühr 1.531 EUR ohne MwSt. Unter Umständen kann ich Ihnen jedoch meine Bearbeitung dieser Abmahnung deutlich günstiger anbieten und Sie davor bewahren, über 30 Jahre an den Folgen einer unkündbaren Unterlassungserklärung zu leiden.

3. Wie sollten Sie jetzt tun?

Sie sollten äußerste Vorsicht walten lassen – allein im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe. In keinem Fall sollten Sie die von Appen Jens legal bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach unterschreiben.

4. Meine Empfehlungen, damit ich Ihnen helfen kann:

  • Geben Sie unter keinen Umständen mündliche oder schriftliche Erklärungen an die Gegenseite ab.
  • Rufen Sie die Gegenseite oder deren Anwalt auch nicht an, denn dies kann bereits Anwaltskosten verursache
  • Erteilen Sie zunächst keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Rufen Sie mich an und lassen Sie sich durch einen Fachanwalt beraten.

5. Warum sollten Sie meine Kanzlei beauftragen?

Vielleicht denken Sie daran, einen Allgemeinanwalt zu konsultieren. Ein Fachanwalt ist jedoch keineswegs teurer, er hat in der Regel aber aufgrund seiner Spezialisierung deutlich mehr Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. In meiner Kanzlei werden nur Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Außerdem bilde ich mich in diesem Bereich stetig fort. Zudem habe ich auch zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert.

Übrigens:

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon oder im eigenen Onlineshop. Über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden, finden Sie auf meiner Kanzleiseite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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