Fehler bei der Sozialauswahl: Höhere Abfindung!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Freiwillig wird der Chef eine Abfindung an den gekündigten Mitarbeiter kaum zahlen; dazu ist immer ein gewisser Druck nötig.

Manchmal leistet der Betriebsrat hier Vorarbeit und es kommt zu einem Sozialplan mit Interessenausgleich; dort einigt man sich auf Abfindungen für betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer.

Warum man sich mit Abfindungsangeboten oder mit der Sozialplanabfindung nicht begnügen sollte, und wie sich meist eine höhere Abfindung erreichen lässt, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Sozialplanabfindungen sind oft zu niedrig; bei individuellen Verhandlungen erreicht man oft deutlich mehr.

Regelmäßig lohnt es sich, gegen betriebsbedingte Kündigungen zu klagen, ausdrücklich auch, falls ein Sozialplan vorliegt, da der Arbeitnehmer die dort vereinbarte Abfindung auf jeden Fall bekommt – auch wenn Klage oder Verhandlungen nicht das gewünschte Ergebnis bringen.

Klagt der Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung, spielen Fehler bei der Sozialauswahl oft eine entscheidende Rolle:

Eine korrekte Sozialauswahl ist nämlich erstens nicht einfach durchzuführen, und zweitens: Manch ein Arbeitgeber gewichtet die gesetzlichen Sozialplankriterien Alter, Unterhaltspflichten, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Grad der Schwerbehinderung bewusst oder unbewusst nicht richtig.

Tatsächlich wollen Arbeitgeber mitunter ältere, vielleicht öfter krank geschriebene Arbeitnehmer loswerden und jüngere Berufsanfänger behalten.

Nur: Eine Kündigung, die auf einer fehlerhaften Sozialauswahl beruht, wird, falls der Arbeitnehmer dagegen klagt und die Klage durchficht, vom Arbeitsgericht regelmäßig für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Da der Arbeitgeber das regelmäßig vermeiden will, einigt man sich vor Gericht meist auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Wichtig dabei: Rufen Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten, einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an; sprechen sie mit einem Experten über die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Aussichten auf eine Abfindung!

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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