Fehlerhaft durchgeführte Hysterektomie

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Landgericht Potsdam - vom 29. September 2011 Harnleiterdurchtrennung anlässlich einer Hysterektomie, LG Potsdam, Az. 11 O 13/09.

Chronologie:

Die Klägerin litt seit geraumer Zeit an Schmerzen in der Harnregion. Als sich sodann eine Nierenentzündung einstellte, führten die Beklagten bei ihr eine Hysterektomie durch. Bei dieser OP wurden versehentlich beide Harnleiter durchtrennt. Seit dem Vorfall ist die Patientin erheblich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Verfahren:

Das Landgericht Potsdam hat die Angelegenheit mittels einer Fachärztin für Gynäkologie und Geburtsmedizin umfangreich medizinisch aufarbeiten lassen. Diese kam im Ergebnis dazu, dass die Operation nicht lege artis vorgenommen wurde. Nach dieser Konstatierung schlossen beide Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich, wonach die Beklagte der Klägerin eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro zu zahlen habe.

Anmerkungen:

Harnleiterdurchtrennungen oder -verletzungen stellen einen der am meisten eintretenden Komplikationen anlässlich einer Operation im Unterbauch dar. Die hierdurch entstehenden Gesundheitsschäden sind in der Regel irreversibel.


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