Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB

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Die in den Immobiliendarlehensverträgen der DKB zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen waren und sind vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die diesen Immobiliendarlehensverträgen zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen der DKB sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das stellte Rechtsanwalt Dr. Rädecke nach Durchsicht vieler Darlehensverträge fest. Zahlreiche Darlehensnehmer haben sich bislang von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rädecke vertreten lassen. Herr Dr. Rädecke führt derzeit viele Verfahren gegen die DKB.

In vielen Darlehensverträgen der DKB heißt es in der Widerrufsbelehrung neben anderen von der DKB verwendeten Formulierungen:

„Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Eine solche Belehrung ist jedoch fehlerhaft, weil hiermit der Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt wird. Denn der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes „frühestens“ zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs ggf. noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche (etwaigen) Umstände es sich dabei handelt (ständige Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.03.2012, – III ZR 83/11). Der Verbraucher vermag der Klausel lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginne.

Die Gerichte sind der Auffassung, dass die DKB sich auch nicht auf die Schutzfiktion des § 14 Abs. 1 BGB InfoV berufen könne, da sie die Widerrufsbelehrungen einer inhaltlichen Verändeung unterzogen haben. Vielfach hat die DKB davon abgesehen, die notwendigen Überschriften mit in die Widerrufsbelehrung mit aufzunehmen. Dies führt nicht nur zu einer inhaltlichen Bearbeitung, sondern auch zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung.

Dies hat der BGH bereits mit Entscheidung vom 01.12.2010 – VII ZR 82/10 – gerügt.

Die DKB wurde deshalb bereits mehrfach wegen der Verwendung gleichlautender Widerrufsbelehrungen verurteilt.

Haben Sie ebenfalls einen Darlehensvertrag mit entsprechenden Formulierungen, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Rädecke. Herr Dr. Rädecke bespricht mit Ihnen Ihre Widerrufsbelehrung und das weitere Vorgehen.


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