Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehenskrediten - Deutsche Bank-Kredite heute noch widerrufbar

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Die Deutsche Bank, größtes Kreditinstitut Deutschlands, belehrte Verbraucher jahrelang fehlerhaft über den Widerruf von Darlehenskrediten. Das führt dazu, dass viele Altkredite bei der Deutschen Bank nach geltendem Recht noch heute widerrufbar sind, weil die Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften Belehrung nicht einsetzt. So kann es sein, dass durch fehler- oder lückenhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen dem Darlehensnehmer gleichsam ein „ewiges Widerrufsrecht“ zugute kommt. So auch bei der Deutschen Bank, in deren Darlehensverträgen jahrelang zu Genüge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu finden sind.

Abschied vom teuren Altkredit bei der Deutschen Bank ohne Vorfälligkeitsentschädigung – günstige Umschuldung

Der Vorteil, der sich aus diesem sogenannten Widerrufsjoker ergibt, ist erheblich: Der Widerruf eines Kredits unterscheidet sich von der Kündigung durch das Ausbleiben der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann das Kreditinstitut in der Regel eine Art Schadensersatz für die ausbleibenden Leistungen des Darlehensnehmers verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Möglichkeit gibt es beim Widerruf nicht, hier wird der Vertrag nur „rückabgewickelt“. Kunden der Deutschen Bank könnten nun also viel Geld sparen, indem sie ihren Altkredit ohne zusätzliche Kosten widerrufen und einen neuen Kredit zu besseren Konditionen aufnehmen.

Bundesregierung plant Gesetzesänderung: Widerrufsjoker für Kredite der Deutschen Bank gefährdet

Diese Möglichkeit der günstigen Umschuldung könnte jedoch bald passé sein. Ein von der Bundesregierung ausgehender Gesetzesentwurf soll die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“ aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen unmöglich machen. Auch Kredite der Deutschen Bank könnten demnach trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nur noch bis zum 20. Juni 2016 widerrufen werden. Darüber hinaus ist eine gesetzliche, absolute Widerrufsfrist geplant, die unabhängig von Fehlern in der Widerrufsbelehrung einsetzt.

Kein Vertrauensschutz für die Deutsche Bank – Widerrufsbelehrungen weichen vom Muster ab

Die Deutsche Bank verwendete jahrelang, unter anderem um das Jahr 2003, Widerrufsbelehrungen, die vom unwiderruflichen Muster des Gesetzgebers abwichen. In vielen Fällen wurden Ungenauigkeiten in der Formulierung festgestellt, die den Verbraucher im Unklaren über den Beginn der Widerrufsfrist lassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat allerdings unlängst in einer wichtigen Grundsatzentscheidung klargestellt, dass diese ungenauen Formulierungen für den Verbraucher nicht hinnehmbar sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2015 Az. 6 U 185/15). Durch diese Abweichungen verliert die Deutsche Bank also den sogenannten Vertrauensschutz, sodass ihr Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrungen zuzurechnen sind.

Lücken in den Widerrufsfolgen: Deutsche Bank verschweigt wichtige Details in der Widerrufsbelehrung

Des Weiteren hat die Deutsche Bank wichtige Folgen des Widerrufs in den verwendeten Widerrufsbelehrungen unerwähnt gelassen. So hieß es zwar richtigerweise, bei Widerruf habe der Verbraucher die erhaltenen Leistungen an das Kreditinstitut zurückzugewähren. Weggelassen wurde hingegen, dass ebenfalls die Deutsche Bank im Falle des Widerrufs die Leistungen des Darlehensnehmers fristgerecht zurückgewähren muss. Der Verbraucher wurde also nicht darüber informiert, dass der Widerruf nicht nur Ansprüche des Kreditinstituts gegen ihn, sondern auch eigene Ansprüche gegen die Bank begründet. Der BGH sieht das jedoch als unentbehrlich an und erklärt diese Information für elementar (BGH-Urteil vom 22.05.2012, II ZR 1/11). Ohne die genaue Kenntnis über die Widerrufsfolgen kann der Darlehensnehmer diese nur grob abschätzen, was seine Entscheidung, ob er einen Kredit widerrufen möchte, gegebenenfalls stark beeinflusst.

Dadurch, dass die Deutsche Bank die Kreditnehmer in vielen Darlehensverträgen derartig fehlerhaft über den Widerrufs des Vertrags informiert hat, können diese Verträge oft heute noch widerrufen werden.

Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthalten: 

  • Allianz Lebensversicherung AG, 2010
  • Commerzbank AG, 2003-2008
  • Dresdner Bank, 2004-2008
  • Landesbank Berlin AG, 2006
  • Sparkassenverlag, um 2010

Kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden

In vielen Fällen sind Fehler in Widerrufsbelehrungen auch für juristische Laien ersichtlich. Allerdings bedarf es stets der genauen Einzelfallprüfung durch geschulte Rechtsanwälte, um die spezielle Vertragslage präzise begutachten zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden übernimmt in diesem Gebiet seit mehreren Jahren bundesweit Mandate und setzt mit einem kompetenten Team erfahrener Anwälte die Rechte ihrer Mandanten durch. Als ganz besonderen Service bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung von Darlehensverträgen auf Widerrufbarkeit.

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