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Fernabsatzvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Fernabsatzvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Fernabsatzverträge werden gemäß § 312c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwischen Verbraucher und Unternehmern über sogenannte Fernkommunikationsmittel – beispielsweise per E-Mail, Telefax, Telefon oder im Internet – abgeschlossen. Gleichzeitig bedeutet dieser Vertragsschluss, dass kein persönlicher Kontakt zwischen den Vertragsparteien besteht.
  • Der Fernabsatzvertrag beinhaltet das Liefern von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
  • Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben.
  • Die Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen beträgt 14 Tage.
  • Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen, wenn die Ware dem Verbraucher zugestellt wurde.
  • Jedoch kann mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht jeder Kauf rückgängig gemacht werden. Diese Ausnahmen sind in § 312g Abs. 2 BGB definiert. Dabei handelt es sich beispielsweise um schnell verderbliche Produkte oder Hygieneartikel, deren Versiegelung bereits aufgebrochen ist.

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Ein Fernabsatzvertrag wird zwischen Verbraucher und Unternehmer nicht in Geschäftsräumen, sondern über sogenannte Fernkommunikationsmittel geschlossen. Das heißt gleichzeitig, dass die Vertragsparteien körperlich nicht anwesend sind.

Gemäß § 312c Abs. 2 BGB sind unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel folgende Kommunikationsmittel zu verstehen:

  • Internet
  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mails
  • Briefe
  • Kataloge
  • Rundfunk
  • über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, beispielsweise SMS

Fernabsatzverträge können sowohl zur Lieferung von Waren als auch zur Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.

Widerruf eines Fernabsatzvertrags – was ist zu beachten?

Laut § 312g Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Abschluss des Vertrags, bei Warenlieferungen zum Zeitpunkt, wenn die Ware an den Verbraucher zugestellt wurde.

Geht es um den Vertragswiderruf, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Verkäufer darüber in Kenntnis zu setzen. Ein bloßes Zurücksenden der Ware reicht nicht aus. Der Widerruf kann entweder schriftlich – per Einschreiben, Fax oder per E-Mail – oder mündlich erfolgen. Verbrauchern wird jedoch der schriftliche Widerruf empfohlen. Der Grund des Widerrufs muss nicht genannt werden.

Welche Verträge können nicht rückgängig gemacht werden?

Das gesetzliche Widerrufsrecht kennt auch Ausnahmen, die in § 312g Abs. 2 (BGB) geregelt sind. Dabei handelt es sich um Verträge

  • zur Lieferung von Waren, die auf Wunsch des Verbrauchers für dessen persönliche Bedürfnisse angefertigt wurden, beispielsweise Maßanfertigungen für Bekleidung
  • über schnell verderbliche Produkte bzw. Waren mit kurzem Verfallsdatum, wie zum Beispiel Obst und Gemüse sowie Schnittblumen
  • über Gesundheits- oder Hygieneartikel, deren Versiegelung bereits geöffnet wurde, beispielsweise Arzneimittel und Kosmetikartikel
  • zur Lieferung von Computersoftware, Ton- oder Videoaufnahmen, deren Versiegelung nach der Lieferung bereits aufgebrochen wurde, wie beispielsweise Computerspiele, DVDs oder Musik-CDs

Darüber hinaus besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht unter anderem bei:

  • Strom- und Gaslieferungen
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten – ausgenommen sind Abonnement-Verträge
  • Verträgen über Warenbeförderung, Beherbergungen, Kfz-Vermietungen und Speisen- und Getränkelieferungen
  • Waren und Dienstleistungen, die in Verbindung mit Preisschwankungen stehen, die innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen auftreten können und die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Dies sind beispielsweise spekulative Geschäfte wie der Kauf von Devisen, Wertpapieren oder Edelmetallen
Foto(s): ©Pexels/Anna Shvets

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