Filesharing Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner für Senator Film Verleih GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner für die Senator Film Verleih GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film "The King's Speech". Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung vom 800,00 € verlangt.

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg ist uns aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt. Die Abmahnung wegen unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen folgt dabei immer demselben Muster. Zunächst wird auf ein illegales Angebot zum Herunterladen verwiesen. Des Weiteren wird auf das zivilrechtliche Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider des Abgemahnten gem. § 101 UrhG hingewiesen. Sodann wird hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung eine äußerst knapp bemessene Frist gesetzt (wenige Tage).

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen des Titels "The King's Speech" sollte nicht "auf die leichte Schulter" genommen werden. Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. In der Regel empfiehlt es sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei muss sichergestellt sein, dass diese Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch der Gegenseite (soweit dieser nach Prüfung tatsächlich besteht) wirksam erfüllt. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich der Abgemahnte nicht weiter bindet als unbedingt nötig.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet, als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular unter http://www.internetrecht-nrw.de/direkthilfe/ nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:

Tel: 0251 - 20 86 80 30

Fax: 0251 - 20 86 80 50

E-Mail: info@ra-kreuztor.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema