Filmfonds: Anleger von Screenland Movieworld drohen Steuernachzahlungen

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Anleger der Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co.KG sind fassungslos. Im Jahr 2008 teilte das Unternehmen seinen Anlegern mit, dass sich bei einer Betriebsprüfung, welche im Vorjahr stattfand, herausstellte, dass die Filmproduktion im Rahmen einer ausländischen Mitunternehmerschaft erfolgte und somit § 2a ESTG zur Anwendung kommt.

Der Screenland Movieworld Fonds tritt bei der Filmproduktion als Produzent oder Koproduzent auf. Zusätzlich umfasst die Verwertungskette von Filmen Stationen wie beispielsweise die Kinovermarktung, die Video- und DVD-Auswertung, die Fernsehausstrahlung, das Merchandising die Auswertung von Nebenrechten, die künftige Onlinemediennutzung bis hin zum angestrebten Endziel einer gewinnbringenden Veräußerung der Screenland Movieworld Fonds Filmbibliothek.

In Verbindung mit der Anwendung des § 2a ESTG drohen den Anlegern nun erhebliche Steuernachzahlungen. Grund hierfür ist, dass durch Anwendung des § 2a ESTG ausländische Verluste nicht direkt mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können, sondern erst mit Gewinn des Filmfonds aus demselben Land. Dies führt zur Aberkennung der Verluste, da die Lizenzerlöse weltweit erwirtschaftet wurden und nicht primär in den Ländern, in denen die Verluste im Rahmen der Filmproduktion angefallen sind.

Um dieses finanzielle Desaster abzuwenden ist es nach Aussage des für den Fonds tätigen Steuerberaters nötig, Dokumente der amerikanischen Produktionsfirmen zu beziehen, um sowohl beim Finanzamt als auch im Einspruchsverfahren einen positiven Bescheid zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich nach Schätzungen auf insgesamt 50.000 Euro, welche aufgrund mangelnder Liquidität von der Anlegern aufzubringen wäre.

Gleichzeitig spiegelt diese an die Anleger gerichtete Aufforderung die finanziell katastrophale Lage des Fonds. Dass die Anleger auch nur einen Teil ihrer eingebrachten Einlage zurückerhalten, ist mehr als unwahrscheinlich. Vielmehr, ist mit einem Totalverlust zu rechnen. Für die Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen.

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