Finanzaufsicht der Schweiz FINMA wird tätig

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Die FINMA - die Finanzaufsicht der Schweiz wird in den nächsten Tagen und Wochen auch wegen des Geldwäschegesetzes im Zusammenhang mit der Corona Pandemie tätig werden. Es wird nicht nur wegen der Verstöße gegen die steuerliche Anzeigepflichten, sondern auch wegen Verdachtsfällen zu Verstößen gegen die Geldwäscherichtlinien ermittelt werden. 

Die umgehende Benachrichtigung eines respektablen Rechtsanwalts wird unumgänglich sein. 

Die FINMA teilt auf Ihrer Internetseite mit, dass sie es als "Erleichterungen bei der Identifizierung nach Geldwäschereigesetz infolge der COVID-19-Pandemie" bezeichnet, wenn man ab jetzt auch leichte Vergehen bereits als  Verdachtsmomente im Sinne der FINMA ansieht. Eine Selbstregulierungsorganisation kann ebenfalls eine Erleichterung wie in dieser Aufsichtsmitteilung beschrieben vorsehen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner beraten präventiv und verteidigen repressiv in allen Verfahren ringsum die Geldwäsche. 

Sie beraten Immobilienmakler, Mandanten aus dem Bank- und Finanzwesen und andere Verpflichtete. Diese sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte Verpflichtete. Sie sind also vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, im Fall eines Verdachts den Vorgang umgehend über einen Geldwäschebeauftragten zu melden. 

Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn dieser Geldwäschevorgang nicht gemeldet wird und es eine entsprechende Geldwäschetat zu verteidigen gilt. 

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner raten allen Unternehmen grundsätzlich einen Geldwäschebeauftragten zu installieren, der die Unternehmen vor entsprechenden Verfahren und sich dann ergebenden Regressforderungen bewahrt. 

Manfred Zipper, Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht



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