F.I.P. – Das langsame Ende einer Todgeburt?

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Erneut erhalten Anleger Rundschreiben der Fondsinitiatoren der sogenannten F.I.P. Fonds. Vor langer Zeit hatten die Initiatoren drei Fonds gegründet den F.I.P. Finanz, den F.I.P. Garantie- und den F.I.P. Maxi Fonds.

Jeweils drei hoch risikoreich geschlossene Fondsbeteiligungen, die allesamt als Ziel zugunsten der Anleger vorgab: Finanzielle Unabhängigkeit.

Es wurde die Sicherheit der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft damit beworben, dass diese teilweise kreditfinanziert und mit dem Geld der Anleger Garantie-Zinsprodukte oder Lebensversicherungen (für die Kommanditgesellschaft) erwerben sollte. Die zum Zeitpunkt der Auflage der Fondsgesellschaft zu erwartende Rendite sollte sowohl die Finanzierungskosten, als auch die Verwaltungskosten der jeweiligen Fondsgesellschaft übersteigen und somit Gewinne zugunsten der Anleger generiert werden. Keine der drei Fondsgesellschaften schaffte es jedoch, ausreichend Rendite zu erwirtschaften, womit den Anlegern nicht nur die Renditeauszahlungen versagt blieben, sondern auch (unweigerlich und zwar erschreckender Weise schon nach einigen wenigen Jahren) der Totalverlust der geleisteten Einzahlung gedroht hat.

Davon unbeeindruckt und unter voller Ausnutzung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsvertrages überlegte sich die Geschäftsführung nicht frühzeitig eine Liquidation, obwohl unter Berücksichtigung der ab dem Kalenderjahr 2004 feststellbaren Niedrigzinsphase mit Renditen aus den angeschafften Anlageprodukten nicht mehr ernsthaft hatte gerechnet werden können.

Wie viele der geschlossenen Fonds und Graumarktgesellschaften war nämlich ein so genanntes Blind-Poolkonzept festgelegt und auch im Anlegerprospekt veröffentlicht, womit nicht die Fortsetzung der ursprünglich angedachten Investitionsstrategie hatte verfolgt werden müssen, sondern eine neue Anlage des verbliebenen oder noch einzunehmenden Geldes der Anleger in neue Produkte fließen durfte.

Selbst als der Treuhänder, einer für die Fondsgesellschaften tätige Rechtsanwalt, sogar Strafanzeige gegen die Fondsverantwortlichen veranlasste (2011), war zwar ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen in die Wege geleitet worden, dessen Ausgang wohl in einem Strafverfahren vor dem Landgericht München I mündete.

Unbestätigten Berichten zufolge soll sogar bereits eine Verurteilung (2018 oder 2019) erfolgt sein. Ob und weshalb, ist unbekannt.

Gleichzeitig erhalten die Anleger erneut von den Initiatoren Anschreiben, die den Vorschlag enthalten, Sanierungsbeiträge für die maroden Fondsgesellschaften zu leisten, um (selbstverständlich nur auf diese Art und Weise) einen wie auch immer noch ermöglichten Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Man fragt sich, warum. Hier wird mitgeteilt, dass noch Forderungen zu realisieren sind und damit die Hoffnung der Anleger geweckt ggf. mit weitere Investition besser wegzukommen, als nichts mehr zu bezahlen.

Tatsächlich ein aus unserer Sicht etwas seltsames Verhalten, betrachtet man, dass denjenigen Anlegern, die (zu Recht!) ihre Beteiligungen außerordentlich gekündigt hatten mitgeteilt wurde, dass die Guthaben auf den Gesellschafterkonten ohnehin 0,00 Euro betragen.

Natürlich kann man Spendenaufrufe, wie den vorliegenden, nun mitleidig betrachten und die Fondsinitiatoren mildtätig unterstützen.

Dass aber ggf. Hoffnung durch dieses Vorgehen bei einem oder anderen Anleger geweckt wurde, dass auf diese Art und Weise eingetretene Verluste kompensiert werden können, halten wir für zumindest fragwürdig.

Nach unserer Einschätzung können die Anleger aller Voraussicht nach nicht damit rechnen, die ihrerseits geleisteten Investitionen (insgesamt) zurückzuerhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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