Fleuchaus & Gallo mahnt für Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG ab

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Wir berichten Ihnen hier über eine erneute Abmahnung des Unternehmens Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG in Pforzheim-Büchenbronn, welche ebenfalls durch die Kanzlei Fleuchaus & Gallo Patent- und Rechtsanwälte, dort durch Patentanwalt Gallo, ausgesprochen wurde. Inhaltlich befasst sich diese Abmahnung mit der angeblichen Verletzung eines Designrechts wegen des Onlinevertriebs eines Universalhakens, der beispielsweise an den Kopfstützen von Pkw zum Halten von Einkaufstüten angebracht werden kann.

1. Der Verstoß

Das Design des Universalhakens, dessen Verletzung gerügt wird, wurde unter der Nummer M98 06 272-0001 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert und genießt daher Registerschutz. Der Vertrieb einer angeblichen Nachahmung durch den abgemahnten Onlinehändler verletze die Rechte der Abmahnerin und schädige außerdem aufgrund der Minderwertigkeit des Plagiats deren Ruf. Der Anspruch wird durch Abbildungen des Designs und des angeblich verletzenden Produkts, welche die Ähnlichkeit der Haken aufzeigen sollen, belegt.

2. Die Forderung

Die Abmahnerin fordert vom Unterlassungsschuldner neben der Unterlassung des abgemahnten Verhaltens auch die Erstattung der Kosten sowie die Vernichtung noch vorhandener Ware. Die beigelegte vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine in das Ermessen der Gläubigerin gestellte Vertragsstrafe pro Zuwiderhandlung vor.

Die Abmahnkosten werden vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 50.000,00 Euro berechnet und betragen dann bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale 1.531,90 EUR ohne MwSt.

Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist zu beachten, dass bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder Erhebung einer Hauptsacheklage durch die Abmahnerin sich die ohnehin entstehenden weiteren Verfahrenskosten noch verdoppelt können, da für einen entsprechenden Antrag beim Landgericht ein Rechtsanwalt beteiligt werden muss. Rechts- und Patentanwälte erhalten in der Regel die gleichen Gebühren.

3. Unsere Empfehlung für Sie

Haben Sie auch eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten? Oder wird gegen Sie oder Ihr Unternehmen sogar bereits ein gerichtliches Verfügungs- oder Hauptsacheverfahren geführt? Dann sollten Sie Maßnahmen ergreifen und die gesetzten Fristen beachten. Suchen Sie zur Meidung von weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen einen spezialisierten Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Durchsicht Ihrer Unterlagen und unsere erste Einschätzung sind für Sie kostenfrei. Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen können Sie uns per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) übersenden. Wir sind bundesweit für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche patent-, design-, marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Werfen Sie auch einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzleiseite (vgl. hierzu den Link auf der rechten Seite)!

Im Einzelnen können wir folgende Verhaltensweisen empfehlen:

a. Nehmen Sie selbst mit der Gegenseite keinen direkten Kontakt auf.

b. Geben Sie (ohne Beratung) noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.

c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.

d. Vernichten Sie einstweilen noch keine Ware und rufen Sie diese auch nicht zurück.

e. Rufen Sie uns an, lassen die Angelegenheit prüfen und sich beraten.

4. Warum wir?

Das Design- und das Markenrecht sind Teilbereiche des Gebiets „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Bei Bedarf melden wir auch gern Ihre Marke oder Ihr Design an oder helfen Ihnen z. B. bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts und Ihrer Angebote. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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