Ford Dieselskandal – Schadensersatz einfordern

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Auch ausländische Hersteller in Dieselskandal verwickelt

In der Berichtserstattung der Medien wird oft der Eindruck erweckt, allein deutsche Hersteller hätten Dieselmotoren manipuliert. Das ist aber nicht der Fall. Die Ford Corp. zum Beispiel hat zahlreiche Diesel-Modelle auf den Markt gebracht, die unter dem starken Verdacht stehen, ebenfalls manipuliert worden zu sein. Mit Manipulationen sind sog. unzulässige Abschalteinrichtungen in Form von Software gemeint, die versteckt programmiert sind und dafür sorgen, dass gesetzliche Schadstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, also zum Schein eingehalten werden.

Welche Ford-Dieselmodelle betroffen sind

Welche Ford-Modelle sind betroffen? Unabhängige Techniker und Sachverständige haben Dieselfahrzeuge von Ford eingehend untersucht. Gemessen wurden die Schadstoffemissionen im Realbetrieb und auf dem Prüfstand. Herausgekommen sind auffällige Abweichungen bei den Stickstoffdioxidwerten. Die für die Fahrzeuge geltenden Euro-6-Grenzwerte wurden um das Mehrfache übertroffen:

  • Ford Focus/ C-Max 1.5 TDCi (6,9-fache Überschreitung)
  • Ford Kuga 2.0 TDCi 2×4 (7,7-fache Überschreitung)
  • Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi (9,2-fache Überschreitung)

Die britische Vehicle Certification Agency (VCA), die man mit dem deutschen Kraftfahrtbundesamt vergleichen kann, hat im Ford C-Max mit der Genehmigungsnummer e13*2007/46*1103*15, Motorcode XWDB bereits eine verdächtige Abschalteinrichtung entdeckt. Diese betrifft das Abgasrückführungssystem und die Wirksamkeit des NOX-Speicherkatalysators. Auch meldete die Wirtschwaftswoche, dass das Kraftfahrtbundesamt den Ford Mondeo gezielt auf Schummelsoftware untersucht.

Da die Motoren in den untersuchten Modellen auch in weiteren Modellen verbaut sind, muss davon ausgegangen werden, dass Ford in großem Umfang in den Dieselskandal verwickelt ist. Der Motor mit dem Motorcode XWDB zum Beispiel wird nicht nur im Ford C-Max eingesetzt, sondern auch im Ford Focus III und im Ford Grand C-Max.

Experten gehen aber letztlich davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

Ford-Dieselskandal: EuGH erleichtert Klagen

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Dieselskandal-Urteilen entschieden, dass Autobesitzern Schadensersatzansprüche gegen Hersteller zustehen können. Voraussetzung war bisher, dass die Hersteller bewusst eine rechtwidrige Schummelsoftware -eben eine unzulässige Abschalteinrichtung- zur Täuschung der Behörden und der Käufer eingebaut haben. Das war schwer zu beweisen und gelang nur bei VW. Der EuGH entschied jetzt aber, dass das einfache Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen für einen Schadensersatzanspruch ausreicht (EuGH Az. C-100/21). Im konkreten Fall ging es um sog. Thermofenster, die praktisch in jedem Diesel-Fahrzeug vorhanden sind. Somit sind die Chancen in Schadensersatzprozessen gegen Ford ganz erheblich gestiegen. 

Der Bundesgerichtshof hat  seine Rechtsprechung nunmehr angepasst und spricht Schadensersatz zu (BGH VIa ZR 335/1). Dieser soll bis zu 15% des Kaufpreises betragen. Damit ist der Weg für erfolgreiche Klagen frei.

Der Schadensersatz geht auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Abgabe des Fahrzeugs; also eine Rückabwicklung des Kaufs. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Möglich ist auch, dass vor Gericht ein sog. Vergleich geschlossen wird. Hier behält der Kläger sein Fahrzeug und erhält eine einmalige Zahlung zur Beilegung des Rechtsstreits. Dies dürfte die attraktivste Lösung für den Dieselbesitzer sein.

Rechtsschutzversicherungen treten in der Regel ein und sollten auch in Anspruch genommen werden. Die Versicherung muss zum Kaufzeitpunkt bestanden haben.

Kostenlose Erstberatung

Wer vom Dieselskandal betroffen ist, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie am Besten

  • Autokaufvertrag bzw. -bestellung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Rückrufschreiben
  • ggf. Autokreditvertrag
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